AG Plauen: Cannabis ist niemals ein minder schwerer Fall

Der Strafverteidiger Herbert Posner aus Plauen führt einen „Prinzipienrechtsstreit“ mit einem Richter am AG Plauen, der Cannabis und Heroin in den selben Topf werfen möchte. Rechtsanwalt Posner hat dazu eine öffentliche Stellungnahme abgegeben:

Der Vorsitzende des Schöffengerichtes am AG Plauen vertritt seit einiger Zeit die Auffassung, dass die Anwendung des minder schweren Falles aus § 29 a Abs. 2 BtMG für Cannabisprodukte im Hinblick auf deren mindere Gefährlichkeit nicht – mehr – in Frage komme.
Er habe an einer Fortbildung teilgenommen, bei der u.a. mithilfe der Dokumentation einer Langzeitstudie an Affen verdeutlicht worden sei, dass eine Unterscheidung der Drogen in „harte“ und „weiche“ Drogen nicht angezeigt sei. Es sei eine bleibende Hirnveränderung an den Versuchstieren noch nach Jahren festgestellt worden.

Das habe das Bundesverfassungsgericht in dessen Leitentscheidung aus dem Jahr 1994 noch nicht berücksichtigen können.

Aus diesem Grunde lehne er nun die Anwendung des geringeren Strafrahmens auf die Fälle ab, in denen er früher durchaus wegen der Art der Droge -Cannabis- einen solchen angenommen habe.

Der Verteidiger, RA Herbert Posner, ist hingegen der Auffassung, dass aus verschiedenen Gründen auch weiterhin eine Unterscheidung der Drogen nach ihrer Art vorzunehmen ist und damit auch, wenn nicht besondere Erschwernisgründe (kiloweiser Handel, Einfuhr großer Mengen etc.) hinzutreten, der geringere Strafrahmen des minderschweren Falles heranzuziehen ist.

Nachdem diese unterschiedliche Rechtsauffassung im Gerichtssaal bislang nicht zu klären war, wurde durch den Verteidiger nun ein Fall zur revisionsrechtlichen Klärung der Frage ausgewählt und statt „nur“ Berufung zum LG Zwickau einzulegen, direkt das OLG Dresden mit der Revision zur Klärung dieser Rechtsfrage angerufen.

Der Verteidiger dokumentiert den Fall und die weitere Entwicklung zugleich auf seiner Kanzleihomepage

Mich würde interessieren, ob der (nicht abstinente) Richter zwischen Cannabis einerseits und Alkhohol oder Nikotin andererseits unterscheidet.

Ich wünsche dem Kollegen viel Erfolg.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

9 Antworten auf AG Plauen: Cannabis ist niemals ein minder schwerer Fall

  1. 1

    Also, dieser Richter müsste in seiner Fortbildung doch gehört haben, dass dauerhafter Alkoholkonsum ebenfalls nach Jahren bleibende Schäden hinterläßt. Alles rein in den Topf?

  2. 2

    „nicht abstinent“? Alkohol, Zigaretten oder Cannabis betreffend?

  3. 3

    Was ist mit dem Link zur Homepage? Ich bekomme eine Fehlermeldung.

  4. 4
    Administrator says:

    @Margaret Marks
    Fixed!
    Besten Dank für *Ihre* Fehlermeldung. :-)

  5. 5
    Administrator says:

    @Werner
    Cannabis selbstverständlich nur in verjährter Zeit. ;-)

  6. 6

    Hi Carsten,
    danke Dir für die Aufnahme des Themas und Verlinkung hier.
    Hoffen wir, dass möglichst viele verschiedenen KollegInnen ihre OLG’s in solchen Fällen anrufen, um endlich wenigstens halbwegs einheitliche Verhältnisse zu bekommen.
    CU
    Herbert

  7. 7

    P.S.: Der nicht abstinente Richter kann natürlich auch ganz gut mal mal einen heben und raucht zumindest soviel Pfeife, dass ich noch nie um eine Zigarettenpause fragen musste ;-)
    Ansonsten ist er eigentlich ganz in Ordnung und eher ein Richter nach dem Motto: „hart aber fair“ (darum auch der „merkwürdige“ Antrag, nur „ggf.“ an eine andere Abteilung zurückzuverweisen.
    H.P.

  8. 8
    Andi says:

    ..am besten aufknuepfen diese verdammten Kiffer:) Sind wir hier in Malaysia oder wie?
    Bin fuer Gleichstellung von Alk und Weed. Ob ich nach Feierabend n Pils oder n Joint konsumiere, is einfach nur Geschmackssache. Jedem seine Fetisch..
    Der Andi

  9. 9
    ein bereits Verurteiter says:

    der betreffende RiAG sollte aus bekannten Gründen überhaupt keinen Verfahren das BtmG betreffend vorsitzen.
    Dieser Richter ist allein schon aus persönlichen Gründen befangen.