Der Mandant übermittelt mir gleich zwei Anhörungsbögen, in denen ihm jeweils eine Straftat zur Last gelegt werden:
Fall 1 – 1.55 Uhr
Sie stehen im Verdacht folgende Straftat begangen zu haben:
Körperverletzung indem Sie 3 männliche Personen mit der Faust ins Gesicht schlugen davon mehrfach gegen das Schienbein traten und 1 Person davon schubsten und würgten.
Fall 2 – 2.10 Uhr
Sie stehen im Verdacht folgende Straftat begangen zu haben:
Beleidigung, indem Sie zu einem Polizisten folgende Worte äußerten: „Beamtenidiot, Du Scheißer, Du bist der größte Rassist, Penner, Du bist dämlich in der Birne, Du bist scheiße, kleener Pisser“
Irgendwie fehlt mir der Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und die Körperverletzung zu Lasten der Bundespolizeibeamten. Ich bin auf die Akteneinsicht gespannt.
Die Bundespolizei ist nach meiner Erfahrung unglaublich schnell darin, jeden Pups des Beschuldigten zu verfolgen. Und zwar mit ungeheurem bürokratischen Aufwand, Verdienstausfall für krank geschriebene Beamte inklusive. Wenn normale Polizisten – zum Beispiel hier in Düsseldorf – aus jedem dieser genannten Anlässe eine Anzeige schrieben, könnte ich die Polizei nur noch um sich selbst drehen.
Damit will ich nicht sagen, dass die Anzeigen der Bundespolizeibeamten formal alle unberechtigt sind. Nein, es geht nur darum, dass hier offensichtlich eine erhöhte Empfindlichkeit vorliegt, die mit einem Dienst an sozialen Brennpunkten (Bahnhof) eigentlich nicht zu vereinbaren ist.