In anderen Fällen gibt es einen Aufschrei aus Verteidigerkreisen, wenn ein Assistent der Verteidigung durch das Gericht unter Zwangsandrohung von der Verteidigerbank gewiesen wird. Noch lauter würde protestiert, wenn in Aufsehen erregenden Prozessen der Pflichtverteidiger entbunden wird, weil das Gericht ihn grobe Pflichtverletzungen vorwirft. Das ist im Gesetz nämlich gar nicht vorgesehen.
So geschehen in dem Prozeß gegen Zündel, darüber berichtet der Spiegel.
In diesem Fall höre ich bislang nichts dergleichen. Und das ist auch gut so!