Datenschutzerklärung für Webseiten

Bei allem Respekt vor dem juristischen Know How; sowas können sich nur Zivilrechtler ausdenken:

Vorschlag für eine Muster-Datenschutzerklärung für Webseiten

Quelle: law-blog

Braucht man das wirklich oder dient das nur der Weckung von Beratungsbedarf? Ich warte auf die nächste Abmahnwelle wegen fehlender Datenschutzerklärung.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

2 Antworten auf Datenschutzerklärung für Webseiten

  1. 1

    Auch sehr hübsch zu dem unsäglichen Thema „Disclaimer“ und dem wohl häufigsten Fehlzitat im Internet (Das LG Hamburg hat entschieden …) :
    http://www.disclaimer.de

  2. 2

    Naja, ich meine nicht, dass man deswegen abmahnen kann – die Vorschriften sind ja nicht verbraucherschützend. Ein Bußgeld fangen ist aber sicher möglich.

    Und, räusper, ausgedacht hat es sich der Gesetzgeber. Allerdings – zugegebenermaßen – die Zivilrechtler freuen sich ein wenig mehr darüber als die Strafrechtler ;-)