Bei allem Respekt vor dem juristischen Know How; sowas können sich nur Zivilrechtler ausdenken:
Vorschlag für eine Muster-Datenschutzerklärung für Webseiten
Quelle: law-blog
Braucht man das wirklich oder dient das nur der Weckung von Beratungsbedarf? Ich warte auf die nächste Abmahnwelle wegen fehlender Datenschutzerklärung.
Auch sehr hübsch zu dem unsäglichen Thema „Disclaimer“ und dem wohl häufigsten Fehlzitat im Internet (Das LG Hamburg hat entschieden …) :
http://www.disclaimer.de
Naja, ich meine nicht, dass man deswegen abmahnen kann – die Vorschriften sind ja nicht verbraucherschützend. Ein Bußgeld fangen ist aber sicher möglich.
Und, räusper, ausgedacht hat es sich der Gesetzgeber. Allerdings – zugegebenermaßen – die Zivilrechtler freuen sich ein wenig mehr darüber als die Strafrechtler ;-)