Der entflohene Häftling und die Frauenbefreiung

Vor zwei Jahren hatte Justizsenatorin Schubert in einem Fall, in dem ein lediglich von einer Frau begleiteter Vergewaltiger durch das Toilettenfenster eines Einkaufszentrums entkam, angekündigt, daß künftig männliche Gefangene nur noch von männlichen Aufsehern begleitet werden dürfen: „Ab sofort bekommt deshalb jeder Gefängnisinsasse bei einem solchen Ausgang grundsätzlich einen Mann an die Seite gestellt“ – so die Senatorin.

Auf Protest der Frauenvertretung war diese Verschärfung wieder rückgängig gemacht worden. Unter dem „Gleichstellungsgedanken“ sei das als bedenklich empfunden worden, begründete eine Justizsprecherin dies.

Am Donnerstag ist ein Häftling bei einem Ausgang aus dem Toilettenfenster des Cafe Kranzlers entkommen. Begleitet wurde er nur von einer Frau, einer Sozialarbeiterin der Justizvollzugsanstalt Tegel. Die Frau hatte vorher nicht die Herrentoilette inspiziert, ob dort ein Fenster ist. Sie konnte (oder mochte?) sich vorher nicht selbst von den Eigenheiten der betreffenden Herrentoilette überzeugen.

Prägnanter lässt sich der Irrsinn des deutschen Frauen-Beauftragten-Unwesens nun wirklich nicht mehr illustrieren. Ich würde den Flüchtling gern einmal fragen, was er von der Frauenbefreiung hält. ;-)

Quelle: Der Tagesspiegel Berlin

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