Die Angst des Richters vor dem Rechtsmittel

Da fällt mir noch ein, wie manche viele Richter gern argumentieren:

„Wenn ich Ihrem Antrag stattgeben würde, Herr Verteidiger, dann legt doch die Staatsanwaltschaft sofort Rechtsmittel ein.“

Der Richter hat also mehr Angst vor dem Staatsanwalt als vor dem Verteidiger. Darüber denke ich aber nochmal nach.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

Eine Antwort auf Die Angst des Richters vor dem Rechtsmittel

  1. 1

    Na ja – das kann die Rede eines Waschlappens sein, der nicht wagt, dem Verteidiger zu sagen, dass er anderer Meinung, nämlich der des Staatsanwalts, ist. Es kann auch die Überlegung eines Richters sein, der eigentlich der Ansicht des Verteidigers ist (so wie oben angedacht zum darübernachdenken. Warum könnte er so handeln? Vielleicht, weil er weiß, dass die übergeordnete Instanz seine Urteile in ähnlich gelagerten Fällen in mehr oder weniger schöner Regelmäigkeit aufgehoben hat. Dann kommen wir zur Diskussion der Forderung, dass ein Richter besser immer wieder Anlauf nehmen sollte, im Einzelfall auch gegen eine anders lautende Rechtsprechung mit guten Gründen anzugehen. Das hat den Nachteil, arbeitsaufwendig und womöglich frustrierend zu sein. Richter haben nun einmal häufig nicht die Frustrationstoleranz, die sich Verteidiger irgendwann mehr oder weniger zulegen. Der Richter kann drittens auch fürsorglich gedacht haben und wollte dem Mandanten Kosten ersparen (oder gönnte dem Verteidiger das Honorar für die nächste Instanz – trotz Weihnachtsgeldverlust).