Ein gemütliches Amtsgericht in der Uckermark

Für 14 Uhr war der Termin in der Bußgeldsache vor dem uckermärkischen Amtsgericht (1 1/2 Stunden nördlich von Berlin) angesetzt. Bis 15 Uhr :-( konnte ich mir ein Bild von dem Verhandlungsstil der jungen Richterin machen, weil die beiden vorangegangenen Sachen (13 Uhr und 13.30 Uhr) noch verhandelt wurden. Die beiden Termine wurden weder zu Beginn aufgerufen, noch wurde nach Verhandlungspausen die Öffentlichkeit wiederhergestellt. Die Zeugen wurden bei ihren Berichten unterbrochen, Richterin und Verteidiger wechselten sich bei der Befragung ab, Vorhalte aus den Akten durchmischten sich mit Suggestivfragen („Sie machen doch keine Fehler beim Messen, oder?“). Die Betroffenen quatschten ungerügt dazwischen. Tolles Theater.

Auch „mein“ Termin wurde nicht aufgerufen. Mein Mandant war von seiner Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbunden, gleichwohl wurde ich nicht um die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gebeten. Der Bußgeldbescheid wurde nicht verlesen. Meinem Beweisantrag (Sachverständigengutachten bei einer ViDistA-Messung eines Motorrades – Kundige werde wissen, daß das -fast- nicht geht) wurde stattgegeben, bevor ich ihn verlesen hatte.

Ausgesetzt. Mal schauen, wie die Gutachten der uckermärkischen DEKRA aussehen.

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4 Antworten auf Ein gemütliches Amtsgericht in der Uckermark

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    Udo Vetter says:

    Da hatte ich gestern mehr Glück, wenn man dann lieber auf lange Fahrzeiten und Minitermine verzichtet. Das Amtsgericht Solingen hat die Akte gleich zum Sachverständigen geschickt. Die Hauptverhandlung ist dann erst, wenn das Gutachten vorliegt.

  2. 2

    In meinem Fall ging es mir darum, mal wieder einen halben Tag aus der Kanzlei herauszukommen; und dem Mandanten darum, weitere Zeit zu gewinnen, damit die Voreintragungen in die Tilgungsreife wachsen und er die 2 Monate Fahrverbot ab August im Ausland „abfahren“ kann (wenn sie sich denn nicht vermeiden lassen).

    Ansonsten macht es im „Normalfall“ schon Sinn, den Umfang der Beweisaufnahme mit dem Gericht vor dem Termin abzusprechen und entsprechende Ermittlungen anzuregen.

  3. 3
    Justizmuggel says:

    @2: Die Story, ein Moped könne nicht exakt geViDistAed werden, erzählen Sie doch nicht Ihren Mandanten? Das gibt sicher häufig Tränen!

  4. 4

    @3: OK, einigen wir uns darauf, daß es schwierig ist.

    Von der Polizei gemessenes „Referenzmaß 980 mm, Oberkante Rücklicht“. So sieht das Mopped von hinten aus. Eine Suzuki GSX-R 1000, Modell 2003.

    Wo ist die Ober“kante“ des Rücklichts?
    Gemessen – womit? Zollstock oder Maßband aus der Nähmaschinenschublade?
    Auf dem Seitenständer stehend? Oder belastet mit Fahrer? Mit Gepäck?
    Federvorspannung? Federbein aus dem Zubehörhandel? Heckhöherlegung?
    Reifenquerschnitt?

    Ich glaube schon, daß da Klärungsbedarf besteht. Und ein paar Probleme, die mit Sicherheit nicht ohne erheblich höheren Toleranzabzug zu lösen sein dürften. Nicht so einfach, das.