Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs

Wurden Klagen, Anträge und Schriftsätze bisher auf dem traditionellen Weg der Briefpost eingereicht, gehört dies mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs der Vergangenheit an. Bürgerinnen und Bürger, Anwälte und Behörden können rechtswirksam mittels der gewählten elektronischen Zugangsart Klage erheben, Anträge stellen, Schriftsätze einreichen und vom Gericht übermittelte elektronische Dokumente empfangen.

schreibt n-tv.de unter dem Titel „Klage erheben per Computer„.

Habe ich da was verpaßt?
Noch heute bestehen einige Abteilungen und Kammern der Zivilgerichte, denen ich nicht ausweichen konnte, auf die Zusendung eines Originals, nachdem sie von uns das Fax bereits erhalten haben. Und dieselben Leute sollen eMail-Klagen bearbeiten? Ich bin ja sonst durch und durch ein Opitmist, in diesem Zusammenhang aber …

Dank an Kasandra für den Link.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

5 Antworten auf Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs

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    … zumal der Link auf >n-tv.de

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    … nicht funktioniert. :-)

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    Ingmar Greil says:

    Naja, „E-Mail-Klage“ ist ja wohl nicht ganz der richtige Ausdruck, oder? Ich nehme an, dass auch in D der elektonische Rechtsverkehr eine hochspezialisierte Anwendung sein wird, und die Gerichte natürlich verpflichtet, das zu akzeptieren … In Ö klappt das jdf mittlerweile besser als per Fax.

  5. 5

    Bin ‘mal gespannt, wie lange es noch dauert, bis dieses Verfahren auch in MVP eingeführt wird, das bisher nicht gerade durch eine besondere Internetpräsenz glänzte – anders als z.B. Nordrhein-Westfalen (http://www.justiz.nrw.de/), das ein vorbildliches umfangreiches Infor-mations- und Serviceangebot bereithält.