Entziehung seiner tschechischen Fahrerlaubnis

In einer Pressemitteilung vom 09. November 2005 teilt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit:

Der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 4. November 2005 die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt, den ein Mann aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein (Antragsteller) gegen die vom Landrat des Kreises (Antragsgegner) als Straßenverkehrsbehörde verfügte Entziehung seiner tschechischen Fahrerlaubnis beantragt hatte.

Der 1982 geborene Antragsteller war im Juni 2003 nach Drogenkonsum mit dem Auto gefahren und der Polizei aufgefallen. Wegen Fahrens unter Drogeneinfluss war ihm daraufhin die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden. Weil er die Medizinisch-Psychologische Untersuchung nicht bestand, erhielt er keine neue deutsche Fahrerlaubnis. Im November 2004 wurde ihm in Tschechien eine tschechische Fahrerlaubnis ausgestellt. Diese legte er bei einer Verkehrskontrolle in Deutschland im Januar 2005 vor. Mit Bescheid vom 13. Januar 2005 entzog der Antragsgegner dem Antragsteller die tschechische Fahrerlaubnis, wies darauf hin, dass damit das Recht, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, erlösche, und ordnete die sofortige Vollziehung dieses Bescheides an. Dagegen erhob der Antragsteller Widerspruch und beantragte beim Verwaltungsgericht Arnsberg die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs. Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Arnsberg ab. Die dagegen vom Antragsteller erhobene Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr mit dem o. g. Beschluss zurückgewiesen.


Zur Begründung geht es hier
.

Damit war zu rechnen. Die EU-Führerscheine berechtigen in diesen Fällen derzeit eben nur so lange zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland, wie die deutschen Fahrerlaubnisbehörden davon keine Kenntnis erlangen. Ein einzige Routinekontrolle durch die Verkehrspolizei reicht, um aus den Kosten für die ausländische Fahrerlaubnis eine Fehlinvestition zu machen.

Andererseits: Ich selbst bin seit ewigen Zeiten nicht mehr kontrolliert worden, und das bei einer Fahrleistung von jährlich mehr als 20.000 km auf dem Motorrad.

Dieser Beitrag wurde unter Fahrerlaubnisrecht veröffentlicht.

2 Antworten auf Entziehung seiner tschechischen Fahrerlaubnis

  1. 1
    M says:

    Wie viel Richter entscheiden eigentlich beim Senat via Beschluss? (also nicht mündlich?

  2. 2
    Isak Erwin says:

    Ich kam nicht in einer Fahrkontrole, mir wurde der tschechische führerschein durch das aufsuchen eines polizisten in meinem büro ohne begründung abgenommen.
    ja EU hin EU her, nur die deutschen fühlen sich als europäer!!