Fahrverbot nur für Motorräder

Das Amtsgericht Tiergarten kam in einer Bußgeldsache zu folgendem ansprechenden Ergebnis. Dem Motorradfahrer wurde vorgeworfen, innerorts 32 km/h zu schnell gefahren zu sein. Dafür sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße in Höhe von 100,00 EUR und ein Fahrverbot für einen Monat vor.

Das Gericht hatte aber ein Einsehen mit dem Kradler. Es erhöhte die Geldbuße auf 150,00 EUR und verbat ihm für die Dauer eines Monats, Krafträder jeder Art zu führen. Das Fahrverbot müsse der Betroffene innerhalb von vier Monaten antreten.

Das Urteil wurde am 16. August 2005 verkündet. Spätestens im Dezember hätte er dann das Kradfahren einstellen müssen. Also in einer Zeit, in der einseits die Reifen des Supersportlers ohnehin nicht mehr auf Temperatur gebracht werden können und andererseits wegen der ständigen Weihnachts- und Sylvesterfeiern in der Regel ein Fahren bei Strafe verboten ist.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Aber das muß man ja nicht weitersagen, wenn man es in anderen Fällen mal zitiert. ;-)

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2 Antworten auf Fahrverbot nur für Motorräder

  1. 1
    DK says:

    wieso wird eigentlich der Name des Richters unkenntlich gemacht?
    mit ein bisschen Mühe bekommt man diesen doch so oder so durch den Geschäftsverteilungsplan

  2. 2
    Tilman says:

    Das Nummernschild steht dagegen im Klartext :-)