Gebühren in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten

Die HUK-Coburg verschickt seit einigen Monaten ein Gebührenangebot
für die außergerichtliche Unfallregulierung auf Basis von 1,5. Wegen
verschiedener Nachfragen weist der Geschäftsführende Ausschuss der
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht nochmals darauf hin, dass dieses
Angebot aus seiner Sicht nicht akzeptabel ist. Selbst wenn es im
Vergleich zu der Regelgebühr von 1,3 bei durchschnittlichen
„Blechschäden“ eine Gebührensteigerung enthält, so kompensiert es
doch keinesfalls die hohen Gebührenverluste im Bereich der
Einigungsgebühr, die gerade bei schwereren Verkehrsunfällen mit
Personenschäden seit Inkrafttreten des RVG sehr viel häufiger
anfällt. Bitte beachten Sie auch, dass andere Versicherungen ihre
Schadenssachbearteiter angewiesen haben, grundsätzlich Gebühren von
1,8 zu erstatten. Akzeptieren viele Anwälte das Angebot der HUK,
werden diese Versicherungen ihre Abrechnungsweise nicht dauerhaft
aufrechterhalten können. Zur Aktuellen Liste der Versicherer:

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Quelle:
Verkehrsanwälte Info
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
16/2005
18. Oktober 2005

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