Man kann sich aber auch auf nichts mehr verlassen!
n-tv.de zitiert das Fachmagazin „New Scientist“. Danach kann der „genetische Fingerabdruck“ eines Menschen durch fremde Knochenmarkspenden verfälscht werden.
Verteidiger sollten gegebenenfalls also daran denken, den Mandanten danach zu fragen, ob sich in seinem Blut Zellen mit der genetischen „Kennmarke“ eines Spenders tummeln.
Danke für den Link an Medizin & Recht.