Gerichtliches Aktenzeichen

Macht sich das Gericht es nur einfach, wenn es das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft in sein eigenes Aktenzeichen vollständig übernimmt? Oder steckt doch mehr dahinter?

Beispiele:
Unter 703 Js 17927/04 hat die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Unter 2 Ds 703 Js 17927/04 wird die Strafsache vor dem AG Braunschweig geführt.

Warum werde ich das Gefühl nicht los, daß zwischen StA und Gericht oft die nötige Distanz fehlt. Nur an solchen Marginalien wie Aktennummern kann es nicht liegen. Oder höre ich wieder einmal nur Flöhe husten?

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

2 Antworten auf Gerichtliches Aktenzeichen

  1. 1
    Udo Vetter says:

    In diesem Fall – die Flöhe. Es ist doch eigentlich praktischer, wenn bei Gericht nur die Abteilung vorangestellt wird. Oder braucht man nach dem Aktenzeichen der Polizei und dem der StA wirklich noch ein ganz neues vom Gericht?

  2. 2

    Nagut, dann lege ich noch das AG Tiergarten nach: (342 Ds) 45 Js 245/04 (47/05).
    Gewaltenteilung sieht irgendwie anders aus.

    Aber Sie haben im Grunde ja Recht, lieber Herr Vetter. Es ist nur Optik. Eigentlich.