Der Braunschweiger Strafverteidiger Werner Siebers hatte Zweifel an der Richtigkeit eines Sachverständigengutachtens, das die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen zu untersuchen hatte. Deswegen hat der Verteidiger beantragt, daß die Gutachterin die Tonbandkassetten von den Gesprächen mit den zu explorierenden Zeugen über das Gericht der Verteidigung zur Verfügung stellt.
Werner Siebers schreibt:
Beim Abhören der Tonbänder konnte festgestellt werden, dass die Gutachterin bei der Übertragung des angeblich Gesagten objektiv Aussagen ins Gegenteil verkehrt hat, Zusammenfassungen vorgenommen hat, die verfälschend wirken und massiv suggestiv agiert hat, ohne dass das später aus dem vorläufigen schriftlichen Gutachten erkennbar war.
Der dann konsequenterweise gestellte Befangenheitsantrag gegen die Gutachterin hatte Erfolg.
Was Werber Siebers sonst noch – Lesenswertes (!) – zu dem Fall schreibt, findet man hier und hier.
Glückwunsch, lieber Werner, und viel Erfolg im zweiten Durchgang!
Danke! Ich kann nur jedem Verteidiger anraten, darauf zu bestehen, dass die Kassetten von den Gutachtern ausgehändigt werden. Man entdeckt Untiefen!
Tja, ein weiteres Beispiel dafür, dass nicht alles Gold ist, was glänzt. Außerdem auch eine wirklich gute Arbeit des Verteidigers, Glückwunsch auch von mir!
Besonders erwähnenswert ist, der physische und psychische Vorher- Nachherzustand der Gegenseite (OStA und SV). Unvergessener Gesichtsabfall der Gutachterin, vielmehr Exgutachterin.