Vielleicht hätte sich der Ermittlungsrichter vorab informieren sollen.
Er verkündet seit Jahren Haftbefehle am Amtsgericht Tiergarten. Fluchtgefahr liegt seiner Ansicht jedenfalls immer dann vor, wenn die Verbüßung der Freiheitsstrafe im offenen Vollzug wegen ihrer Dauer nicht mehr möglich ist. Seiner Ansicht nach ist das grundsätzlich immer dann der Fall, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren zu erwarten ist.
Aha. Das war mir neu, leben doch in der JVA Hakenfelde oder in der JVA Heiligensee Inhaftierte im offenen Vollzug, die zu mehr als fünf Jahren verurteilt wurden.
Ich danke der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. für die sehr lehrreiche Fortbildungsveranstaltung in Bad Saarow zur Untersuchungshaft.