Kurzer Prozeß

Der Braunschweiger Strafverteidiger Werner Siebers (einer der Vier) berichtet in seinem Blog Strafprozesse und andere Ungereimtheiten über einen kurzen Prozeß.

Als Verteidiger hat man grundsätzlich darauf zu achten, daß die Spielregeln eingehalten werden. Das formelle Verfahrensrecht, insbesondere die Strafprozeßordnung, hat die vornehme Aufgabe, den Angeklagten zu schützen. Vor gnadenlosen Richtern und dem übertriebenem Jagdinstinkt der Staatsanwälte. Wenn aber auf allen Bänken im Saal ein gerechtes (sic!) Ergebnis akzeptiert wird, kann man das Verfahrensrecht auch mal beiseite lassen.

Es zählt, was am Ende hinten rauskommt. (Von wem stammt dieses Zitat, Frau Merkel?)

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