Lebensakte und Umfang der Beweisaufnahme

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) äußert sich dazu, welche Beweismittel im Rahmen der Überprüfung der Richtigkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung erforderlich sind und welche nicht.

Gut, dann brauche ich mir als Verteidiger darüber ja schonmal keine Gedanken mehr zu machen. Oder doch?

Bemerkenswert an der Stellungnahme der PTB ist jedoch: Wenn Fehler bei der Überprüfung festgestellt wird, „kann meistens auch nicht gemessen werden.“ Meistens; aha.

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