Lohnlakeien und Fortbildung für den Infochannel auf Jurablo.gs

Gestern morgen habe ich folgendes an Herr Dr. Neumann, den Betreiber von jursblo.gs – Infochannel, geschrieben:

Subject: Ihr Link auf Blogs meiner Mandanten

Sehr geehrter Herr Dr. Neuling,

RA Werner Siebers hat mich beauftragt, Sie zu bitten, auch den Link auf sein Blog Strafprozesse und andere Ungereimtheiten
zu entfernen.

Auch RA Bernd Eickelberg (Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge) und RA’in Kerstin Rueber (Strafverfahren – in Koblenz und anderswo) haben mir zwischenzeitlich einen entsprechenden Auftrag erteilt, nachdem ich gestern alle drei Kollegen über Ihre Linksetzung in Kenntnis gesetzt habe.

Bitte entfernen Sie die genannten Links bis Freitag, den 11.11.05, 18.00 Uhr. Besten Dank.

Vorsorglich bitte ich Sie, darauf zu verzichten, die www.vier-strafverteidiger.de zu verlinken.

Um die Mittagszeit bekomme ich die folgende Antwort von Dr. H.W. Neuling, Director, Firestorm Forces Ltd. London, GB:

1. Ich bitte Sie, sich zukünftig an die Firestorm Forces Ltd. in London (siehe Impressum) direkt zu wenden. Da ich nur temporär in Deutschland bin, können Sie mich persönlich über mein Londoner Büro erreichen, welchem Sie, für den Fall, dass Sie wieder einmal im Namen irgendwelcher „Kollegen“ eine Frist setzen wollen, dann bitte eine Vollmacht im Original zustellen wollen.
Am Ende verlangen Sie auch noch die Löschung des Links zum BGH (mit behaupteter Vollmacht).

2. Im übrigen bitte ich Sie, es zu unterlassen, unsere e-mail Korrespondenz im Internet auf Ihrer Blogsite zu veröffentlichen. Ich habe die Sache inzwischen unseren Anwälten zur Prüfung überlassen.

3. Dass Herr Siebers im Hinblick auf das „Braunschweiger Verfahren“ gegen ihn nicht im Internet genannt werden möchte, verstehe ich, und werde deshalb Ihrem Wunsch nach Linklöschung in diesem Fall (ohne Präjudiz) auch ohne Vollmacht nachkommen.

4. Ohne e-mail-Zertifikat eines Trustcenters, gehe ich im übrigen davon aus, dass eine e-mail mitunter gefälscht (sowohl was Absender als auch Inhalt betrifft) sein kann, geschweige denn rechtsverbindlich ist.

Abends wies mich ein freundlicher Leser dann auf das hier hin (Jetzt muß ich ihn doch mal verlinken): :

JURABLOG Infochannel » Offener Brief an RA Hoenig, Berlin

Ein schönes Wochenende, ich verabschiede mich in die Fortbildung beim Strafverteidiger-Kolloquium.

Ach so, bevor ich’s vergesse, hier noch ein nettes Zitat von Arthur Schopenhauer, Kapitel 23, § 285, „Über Schriftstellerei und Stil“, aus Parerga und Paralipomena II:

Da schmieren sie wie bezahlte Lohnlakeien hastig hin, was sie zu sagen haben, in den Ausdrücken, die ihnen eben ins ungewaschene Maul kommen, ohne Stil, ja ohne Grammatik und Logik.

Aber Blogger sind ja keine Schriftsteller.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

9 Antworten auf Lohnlakeien und Fortbildung für den Infochannel auf Jurablo.gs

  1. 1
    paulo says:

    Ich finde, daß Herr Neuling sehr gut gekontert hat. Gefällt mir.

  2. 2
    I.Speiser says:

    Wirklich seltsam. Auf seinen eigenen Seiten zitiert der streitbare Herr Neuling munter die Löschungsdiskussion bei Wikipedia, seinen Schriftverkehr mit Wikipedia und die Kommentare auf dem law blog. Ob er sich hierbei ebenso über die Verletzung von Persönlichkeitsrechten Gedanken gemacht hat, wie bei diesem Beitrag..?

  3. 3
    stefansuperstar says:

    Und wieder mal was ganz tolles zum jurablo.gs:
    http://www.jurablo.gs/press/

  4. 4
    Stefan D. says:

    Gerade gefunden bei jurablo.gs:

    „… Gemäß dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.05.1998 distanziert sich die Firestorm Forces Ltd. generell von dem Inhalt der Seiten aller aufgeführten Links sowie vom Inhalt der von diesen Seiten weiterführenden Verweise. …“

    Aha. Na dann ist ja gut. :-)

    Quelle: http://www.jurablo.gs/verlinkungen/

  5. 5
    RA Carsten R. Hoenig says:

    @4:
    Die Entscheidung des LG HH gehört eben auf jede Website, insbesondere auf solche mit juristisch wichtigem Inhalt.

  6. 6
    I.Speiser says:

    Ich bekomme regelmäßig eine Krise, wenn ich diesen LG-HH-Disclaimer lese…
    Es scheint der weit verbreitete Irrtum zu bestehen, dass eine pauschale Distanzierung vom Inhalt aller gesetzten Links ausreicht, sich vor jedeweder Haftung zu schützen. Dies ist nach der Entscheidung des LG HH gerade nicht der Fall. Wer den Text nachlesen will: http://www.jurpc.de/rechtspr/19980086.htm

  7. 7
    I.Speiser says:

    @3: „so titeln“ laut jurablo.gs „Businessportal24.com und openPR“
    nur dass die beiden nicht selber „titeln“, sondern dass dort jedermann eine Pressemitteilung verbreiten kann.

  8. 8
    Darren Jessee says:

    @RA C.R.Hoenig:
    Der Herr Stefan D. hat nicht ganz unrecht damit, auf den unsinnigen Distanziertext hinzuweisen:
    „[…]Solche Distanzierungen sind inhaltlich schlicht falsch und verkehren die ursprüngliche Bedeutung des Urteils des Landgerichts Hamburg ins
    absolute Gegenteil.[…]
    Das Gericht spricht zwar von der Möglichkeit, (eben durch Distanzierung von einer bestimmten Meinung) eine Haftung abwenden zu können
    (und übrigens nicht, sie dadurch völlig auszuschließen!) – aber in keiner Silbe des Urteilstextes wird behauptet, man könne „nur“ durch eine
    unbestimmte Distanzierung von fremden Inhalten jedes Haftungsrisiko ausschließen. Wer das glaubt oder so auf seine Seiten schreibt, der zeigt,
    dass er das Urteil entweder nicht gelesen oder fehlinterpretiert hat.[…]“

    Diesen Text habe ich mir vor einiger Zeit fürsorglich mal abgespeichert – leider finde ich im Moment nicht die Quelle dazu – aber hier geht ja hervor, was es mit diesem „Disclaimer“ tatsächlich auf sich hat. — Pauschales distazieren von Inhalten kann kein Haftungsausschließungsgrund sein —

    Nach Bedarf kann ich auch gern den ganzen Text zur Verfügung stellen.

  9. 9
    RA Carsten R. Hoenig says:

    @Darren Jessee

    Sorry, ich hätte vielleicht deutlicher auf den ironischen Unterton meiner Kommentierung hinweisen sollen.

    Mit der Verwendung dieses Disclaimers erreicht man das Gegenteil von dem, was beabsichtigt ist. Man zeigt, daß man sich mit dem Problem auseinandergesetzt hat. Das erhöht das Haftungsrisiko. Wenn man allein die Diskussion hier im Blog anschaut, weiß der Kundige eben auch, daß es keinen „Freikauf“ von der Haftung gibt. Der Unkundige weiß dann fahrlässig nichts davon. Und Fahrlässigkeit ist eine Schuldform, die eben auch zur Haftung führen kann. Die verschuldensunabhängige Haftung in bestimmten Fällen bleibt ohnehin davon unberührt.

    Deswegen ist in meinen Blogs und auf meinen websites ein solcher Unsinn auch nicht zu lesen.