Ich habe einen Anfangsverdacht.
Die Jurastudentin und Handakte WebLAWg berichten über das Zündel-Verfahren und die Probleme seiner Verteidigerin, gegen die wegen Volksverhetzung ermittelt wird. Beide Blogs zitieren einen Beitrag der Tagesschau.
Dort ist zu lesen, daß Horst Mahler die Verteidigungsschrift, die bereits bei Gericht vorlag, auf seiner Homepage veröffentlicht hat.
In diesem Zusammenhang fällt mir § 353 d Nr. 3 StGB (Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen) ein.
Laut Kommentierung können darunter auch Schriftsätze der Verteidigung fallen, sobald sie Eingang in eine amtliche /gerichtliche Akte gefunden haben. Das war laut Tagesschau ja der Fall.
Horst Mahler war übrigens das seit 1951 erste und einzige Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V., das per Mitgliederbeschluß nach § 3 Ziffer 3 der Vereinssatzung aus dem Verein ausgeschlossen wurde.
„Das elektronische Schaufenster von Horst Mahler ist aus technischen Gründen vorübergehend geschlossen.“ Warum wohl ?
Bemerkenswert auch, woe diese Page tatsächlich gehostet wird:
http://www.deutsches-kolleg.org/
„Das Deutsche Kolleg ist eine geistige Verbindung reichstreuer Deutscher und reichstreuer Schutzgenossen des Deutschen Volkes.“
Armes Deutschland!