Noch ’ne Verwarnung aus Braunschweig

Das Foto schaue ich mir aber erst einmal an, bevor ich der Mandantschaft rate, den Verwarnungsgeldbescheid zu akzeptieren oder nicht. Akteneinsicht und dann geht’s weiter.

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

2 Antworten auf Noch ’ne Verwarnung aus Braunschweig

  1. 1

    ich will das Foto haben, darf ich?

  2. 2

    Sobald die Akteneinsicht gewährt wurde, kommt ein Bericht – versprochen. Mit Foto.