OVG-Koblenz zur Europäischen Fahrerlaubnis

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
berichtete in ihrem Newsletter „Verkehrsanwälte Info“, Ausgabe
14/2005, am 29. August 2005:

„Nach einem Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 15.08.2005, Az: 7 B
11021/05.OVG, ist eine, nach der Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis,
in Tschechien erteilte Fahrerlaubnis wegen europarechtlicher
Vorschriften in Deutschland grundsätzlich wirksam. Die deutsche
Fahrerlaubnisverordnung sehe zwar eine Ausnahme von dieser
Anerkennungspflicht vor, wenn die Fahrerlaubnis im Inland von einem
Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden sei oder der
Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis – wie der Antragsteller – im Inland auf
seine Fahrerlaubnis verzichtet habe, um einer Entziehung zuvorzukommen.
Diese Regelung widerspreche jedoch der EU-Führerscheinrichtlinie.
Hiernach könne einer ausländischen Fahrerlaubnis die Anerkennung nur
versagt werden, wenn die deutsche Fahrerlaubnis zuvor von einem
Strafgericht entzogen worden sei, die Fahrerlaubnisbehörde vor Ablauf
einer bestimmten Sperrfrist keine neue Fahrerlaubnis erteilen dürfe
und diese Frist noch nicht abgelaufen sei. Diese Voraussetzungen liegen
bei der behördlichen Entziehung der Fahrerlaubnis oder dem Verzicht
auf die Fahrerlaubnis nicht vor. Zur Meldung des OVG

Diese Entscheidung gibt weitere Spielräume im Zusammenhang mit der
Beratung rund um die Fahrerlaubnis. Ob dadurch allerdings die Sicherheit
im Straßenverkehr gewährleistet bleibt?

Dieser Beitrag wurde unter Fahrerlaubnisrecht veröffentlicht.

6 Antworten auf OVG-Koblenz zur Europäischen Fahrerlaubnis

  1. 1
    Alzner Roland says:

    Ist doch völlig klar wie beim Kartenspiel Ober sticht Unter: das heißt die Entscheidung des EuGH, dessen Meinung das OLG Koblenz auch folgerichtig vertritt ist zu respektieren.
    Ansosten wäre eine hierarchiescher Aufbau dr Justitz völlig überflüssig und mann könnte seine Rechtsstreitigkeiten dem Dorfrichter zutragen, der dann in jedem Dorf nach seinem Gutdünken entscheiden dürfte.
    Dies wiederspricht jedoch unserem verfassungsrechtlich garantiertem Rechtsstatsprinziep das unter anderem die Überprüfung unterer Instanzen vorsieht und bestrebt ist eine EU weite Rechtseinheit- und -Sicherheit zu gewährleisten.
    Nun wird versucht den Schwarzen Peter der bei der überwiegenden Inkompetenz der MPU Instituten liegt dem EUGH in die Schuhe zu Schieben.
    Keiner macht sich jedoch die Mühe auf die Willkürentscheidung der MPU Psychologen und verquikungen mit Scheinvorbereitungsinstituten die Legal den MPU- probanten mit unqualifizierten Gutachten eine wiedereigliederung als Autofahrer in die Gesllschaft fast unmöglich oder ungaublich teuer machen und das alles Legal da ja sogar ein deutscher Richter nur dessen formelle rechtsmäßigkeit und nicht dessen Richtigkei überprüfen darf.
    In der Hoffnung auf einen rechtmäßig korrekten Ausgang dieser Debatte wäre ich sehr dankbar daß das illegale treiben der MPU -institute genauso akkriebisch unter die Lupe genommen wird wie die ausländischen Fahrschulen, da der Machtmißbrauch diesr Institute, wenns auch nicht alle sind , die Kunden den ausländischen Fahrschulen durch ihre Raffgier zutreiben.
    Letzendlich findei ch es gut daß die EUGH Entscheidung diesen MPU Rechtsmißbräuchler und Trittbrettfahrer die genauso in den Medien mit dem Bestehen der MPU werben aber leider nur die wenigsten auch dass halten was sie versprechen,das Handwerk gelegt wurde, obwohl ich es auch bedaure daß der mögliche Mißbrauch durch alkoholisierte Autofahrer nach wie vor weder durch die MPU noch durch das Urteil beseitigt wurde, vermutlich auch nicht beseitigt werden kann.Ein gewisses Restrisiko laßt sich auch auf der Straße wie auch sonst im Leben nie 100% -tig ausschließen.Leider !

    MfG Roland Alzner

  2. 2
    Alzner Roland says:

    Mit der veröffentlichung meiner obig kuntgetaner Meinung bin ich selbstverständlich uneigeschränkt einverstanden.

  3. 3
    Andi says:

    Find ich allerdings auch voellig in Ordnung..Sind wir also schon zwei, die Ihnen voll und ganz beipflichten.:)
    Der Andi

  4. 4
    MPU says:

    Ist ein wirklich guter Atikel, doch zwischenzeitlich gibt es weitere Urteile zu dieser Problematik. Bis es eine einheitlich Rechtsprechnung geben wird dürften weiterhin unterschiedliche Urteile zu erwarten sein.

  5. 5
    Hubert Kling says:

    Das Buch Lexikon der Psych-Irrtümer wurde von der
    deutschen Gesellschaft für Psychologie mit dem Wissenschaftsjounalistikpreis aus gezeichnet und darin steht: dass die ganze Psychologie pure
    Quacksalberei und Schwindel und abzockerei ist,sonst
    würden nicht 90% mit vorsatz ein negatives Gutachten
    erhalten.Und laut Statistik sind 40% von Alkoholfahrten nach MPU.Denn die Psychologen können
    keinen Mensch ändern,und was sie schreiben sind nur
    annahmen aber keine Garantie.

  6. 6
    Bernd says:

    Ich finde auch das man, wenn man einen Führerschein im Ausland „noch mal macht“ man damit nicht fahren dürfte. Der Schein wird einem ja nicht ohne Grund entzogen. Daran sollte man sich halten. Gruss Bernd