„Wenn man in den letzten Wochen mal schaut, was Oberstaatsanwälte oder noch höher angesiedelte Herrschaften absondern und sich leisten, muss man sich fragen, ob ein verführerisch hoher Preis in einem Wettbewerb für die allerpeinlichste Peinlichkeit für Staatsanwälte höheren Dienstgrades ausgelobt wurde.“ schreibt der Braunschweiger Strafverteidiger Werner Siebers. Er berichtet über den Schlußvortrag eines Oberstaatsanwalts.
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Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen, oder auch auf klug; Populanten transparenter Domizile sollten mit soliden Objekten keine transzendenten Bewegungen ausführen.
Dies hätte sich der erwähnte OStA der Staatsanwaltschaft BS zu Herzen nehmen sollen. Denn war es nicht dieser unprofessionell agierende Volljurist, der noch wenige Tage zuvor dem Verteidiger ein schlechtes Theater vorwarf? (hinsichtlich der berechtigten Gutachterablehnung?!)
Er selbst lieferte jedoch den größten Katzenjammer.
Respekt und Hochachtung! Dies nach wohl mehr als 30 Jahren Berufserfahrung!
Vielleicht war es auch die Regression auf die Schlappe mit der Gutachterin.
Aus Sicht des Zuschauers muss ich auch einige Tage danach doch feststellen, dass mich dieses Verhalten äußerst erstaunt, aber doch auch immer wieder zum schmunzeln bringt. (hatte sehr großen Unterhaltungswert)
Auf der anderen Seite auch nicht weiter verwunderlich. Denn einen Verhandlungstag zuvor, zeigte er bereits seine unprofessionelle Arbeitsweise, wobei nicht in solch einem eklatanten Umfang. (und es waren die ersten Begegnungen mit diesem Staatsanwalt)