Die Schilderung eines Unfallhergangs durch eine Realschülerin der 7. Klasse muß noch ein wenig überarbeitet werden.
- Kanzlei Hoenig Info
- 1 & 1 Internet AG
- Allgemeines (Kanzlei)
- Arcor
- Behörden
- Berufsrecht der Rechtsanwälte
- Blick aus dem Fenster
- Blickpunkte
- Buchtip
- Cybercrime
- Der Baum vor dem Fenster
- Fahrerlaubnisrecht
- Gericht
- GEZ
- Hinweis!
- In eigener Sache
- Justiz
- Knast
- Kreuzberg
- Mandanten
- Medien
- Motorradrecht
- Nebenklage
- Neukölln
- Off Topic
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Philosophisches
- Politisches
- Polizei
- Prozeßbericht (www.prozessbericht.de)
- Psychiatrie
- RA-Micro
- Ratgeber Strafrecht
- Rechtsanwälte
- Rechtsschutzversicherung
- Richter
- Rocker
- Staatsanwaltschaft
- Strafrecht
- Strafverteidiger
- Strafvollstreckung
- Telekom
- Troll-Award
- Unerwünschte Werbung
- Urlaub
- Verkehrs-Strafrecht
- Verkehrsunfall
- Verteidigung
- Vollmacht
- Vollstreckung
- Zeugen
- Zivilrecht
- Kanzlei-Wanne
- Motorradrecht
- Archiv
- Kommentar – Policy
Ja, vor allem, wenn man Anwalt der BMW-Fahrerin ist.
Wie ich Carsten kenne, kämpft er für den Motorradfahrer. Eine unverfälschte, anscheinend unbeeinflusst geschriebene eindeutige Aussage mit erhöhter Glaubwürdigkeit. Anwaltsschriftsatzstil würde der Kleinen niemand abnehmen. Aufsatz schreiben üben wäre dennoch nützlich.
Naja, nicht juristisch prägnant, aber immerhin nachvollziehbar und verständlich.