Schlittenfahrt

Über ein kleines Erlebnis aus einem Verfahren vor einer Strafrichterin, das bei ihm Kopfschütteln ausgelöst hat, berichtet der Freisinger Rechtsanwalt Thomas Stadler.

Der Vorwurf eines strafbaren Urheberrechtsverstosses hat mich zu einer meiner wenigen Strafverteidigungen gefuehrt.

Ich habe der Richterin erklärt, dass es entgegen Ihrer Ansicht schlicht nicht strafbar ist, eine Film-DVD zu kopieren und dabei den Kopierschutz zu umgehen. Das wollte sie mir aber partout nicht glauben.

Dann wurde der Zeuge, ein Kripobeamter, vernommen, den die Richterin dann ungeniert fragte, ob er ihr denn erlaeutern koenne, ob das Umgehen von Kopierschutzmassnahmen strafbar ist. Ich musste erst mal tief Luft holen und habe mir dann die Anmerkung erlaubt, dass es sich hierbei um eine unzulaessige Rechtsfrage an einen Zeugen handelt. Darauf die Richterin woertlich: „Das ist mir egal, ich stelle die Frage trotzdem“.

Der Zeuge hat dann also Rechtsausfuehrungen gemacht und meine vorher dargelegte Rechtsansicht bestaetigt, was die Richterin zu der Bemerkung veranlasste: „Seien Sie doch froh, dass ich die frage gestellt habe, der Zeuge hat Sie ja bestaetigt.“

Ist das eigentlich das ganz normale strafrichterliche Vorgehen an deutschen Amtsgerichten oder doch eher heftig? Fragt ein nur Gelegenheitsstrafverteidiger.

Einige versuchen es immer wieder einmal, wenn man ihnen nicht auf die Finger … schaut. Wer mit wem Schlitten fährt, ist immer die Frage, wer vorne sitzt und lenkt und wer hinten sitzt, und dich lenken läßt.

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