Selbstmord aus niedrigen Beweggründen?

Was ist ein Selbstmord? Ein qualifizierter (str.) Selbsttotschlag? Welche Variante des § 211 Abs. 2 StGB kommt denn in Betracht? Doch wohl nicht Heimtücke? Zur ultimativen Befriedigung des Geschlechtstriebes wäre ja wohl auch eher doof.

Vielleicht sollte man über den Sprachgebrauch nicht in (straf-)juristischen Kategorien nachdenken. Aber Selbsttötung paßt einfach besser, wenn man das Fremdwort vermeiden möchte.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

5 Antworten auf Selbstmord aus niedrigen Beweggründen?

  1. 1
    Ingmar Greil says:

    Hm, interessante Legaldefinition. In Österreich ist Mörder, „wer einen anderen tötet“, und nicht eine der anderen Strafbestimmungen (Tötung auf Verlangen, Totschlag etc.) greift.

    Aber auch hier: Wer einen anderen tötet…

  2. 2
    paulo says:

    paßt nicht zum Thema, dennoch: Ist mein Rechner defekt, oder werden in diesem Blog wenige Tgae alte Einträge einfach gelöscht, oder wo ist z.B. der Eintrag mit der Finanzamtsprüferin geblieben?

  3. 3
    Administrator says:

    Ooops. Besten Dank für den Hinweis. Da ist ist hier was kaputt. Ich kümmere mich …

    BTW: Gelöscht wird hier (fast) nichts:
    http://www.kanzlei-hoenig.info/index.php/auf-in-den-kampf

  4. 4
    paulo says:

    Danke, denn ist mein Glaube an die Sache wieder hergestellt. :-)

  5. 5
    Administrator says:

    Fixed!
    Nochmals besten Dank für die Rückmeldung.