Was ist ein Selbstmord? Ein qualifizierter (str.) Selbsttotschlag? Welche Variante des § 211 Abs. 2 StGB kommt denn in Betracht? Doch wohl nicht Heimtücke? Zur ultimativen Befriedigung des Geschlechtstriebes wäre ja wohl auch eher doof.
Vielleicht sollte man über den Sprachgebrauch nicht in (straf-)juristischen Kategorien nachdenken. Aber Selbsttötung paßt einfach besser, wenn man das Fremdwort vermeiden möchte.
Hm, interessante Legaldefinition. In Österreich ist Mörder, „wer einen anderen tötet“, und nicht eine der anderen Strafbestimmungen (Tötung auf Verlangen, Totschlag etc.) greift.
Aber auch hier: Wer einen anderen tötet…
paßt nicht zum Thema, dennoch: Ist mein Rechner defekt, oder werden in diesem Blog wenige Tgae alte Einträge einfach gelöscht, oder wo ist z.B. der Eintrag mit der Finanzamtsprüferin geblieben?
Ooops. Besten Dank für den Hinweis. Da ist ist hier was kaputt. Ich kümmere mich …
BTW: Gelöscht wird hier (fast) nichts:
http://www.kanzlei-hoenig.info/index.php/auf-in-den-kampf
Danke, denn ist mein Glaube an die Sache wieder hergestellt. :-)
Fixed!
Nochmals besten Dank für die Rückmeldung.