Sexualstrafsachen

Aus meinem Plädoyer:

Einer besonderen Betrachtung wert ist die Verteidigung von Beschuldigten, denen Sexualstraftaten, vor allem an Kindern, zur Last gelegt werden. Der Verteidiger wird sich hier besonders prüfen, ob er in der Lage ist, sich für den Klienten zu engagieren.

Oft begehen gerade auf diesem Gebiet Täter aber aus einer unnatürlichen Veranlagung oder psychischen Störung heraus schlimmste Verbrechen.

Das kann manchem Anwalt die Ablehnung der Verteidigung nahelegen. Er sollte aber bedenken, daß diese beklagenswerten und oft verzweifelten Menschen für ihre Veranlagung oft nichts können und für ihre Taten nicht oder nur beschränkt verantwortlich sind oder wenigstens Anspruch auf Zubilligung mildernder Umstände in reichlichem Maße haben. Es kann sehr viel für sie zu tun sein, besonders wenn eine aufgebrachte Öffentlichkeit sich des Falles schon bemächtigt hat.

Zitiert nach Prof. Dr. Hans Dahs, Handbuch des Strafverteidigers
1. Auflage 1969

Das hat den Protokollführer zum Nachdenken gebracht. Ich hoffe, auch das Gericht.

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