Eigentlich wollte ich ja schon die Abmahn-Keule auspacken, als mir mein „Funktelefonnetzbetreiber“ soeben eine SMS schickte. Denn Werbung per SMS hatte ich ihm ausdrücklich untersagt.
Aber angesichts des Inhalts der SMS will ich das mal ausnahmsweise bleiben lassen:
Ab sofort ist das Abfragen der Mailbox in Ihrem Tarif kostenlos.
Ist auch nur eine „Vertragsinformation“, keine Werbung. :-)
Mein Mobilnetzbetreiber schuldet mir aufgrund eines Vergleichs für jeden weiteren Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung stattliche EUR 200,00.
Augenscheinlich dürfte es teurer als einige hundert EUR pro Jahr sein, die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen.
Nunmehr habe ich ihm angedroht, das ruhendgestellte Unterlassungsklagsverfahren fortzusetzen (ein Unterlassungsurteil würde Geldstrafen bis EUR 100.000 und Arrest bis 6 Wochen ermöglichen), wenn ich nocheinmal von ihm per SMS an meinen Geburtstag erinnert werde …