Strafanzeige gegen Generalstaatsanwalt

Im Berliner Tagesspiegel wird berichtet, daß der oberste Strafverfolger Berlins, Herr Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge, am Dienstag auf einer Podiumsveranstaltung der CDU Steglitz-Zehlendorf gesagt haben soll, er lasse sich bei der Kindererziehung „einen Klaps“ nicht verbieten.

Ich habe kein Problem damit, wenn Herr Karge von der zuständigen Stelle auch mal „einen Klaps“ bekäme. „Die Berliner Grünen haben am Donnerstag Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.“ schreibt der Tagesspiegel.

Ich bin gespannt darauf, welchen Verteidiger Herr Karge beauftragen wird.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

5 Antworten auf Strafanzeige gegen Generalstaatsanwalt

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    Udo Vetter says:

    Eigentlich müsste ja auch ermittelt werden, ob er in nicht verjährter Zeit von seinem vermeintlichen Recht Gebrauch gemacht hat. Gewalt gegen Kinder – da braucht es keinen Strafantrag, da sind die Ermittlungen immer im öffentlichen Interesse…

  2. 2

    Ab einer gewissen Gehaltsstufe scheint es bei Staatsanwälten wohl keine gesundheitlichen Untersuchungen mehr zu geben.

  3. 3

    Wie neuere Gehirnforschung beweist, hinterläßt JEDER klaps, JEDE Demütigung im Gehirn Spuren und Schäden.
    Kinder, vor allem ganz Kleine, KÖNNEN nichts FALSCH machen, jede Züchtigung nach Wertmaßstäben der Erwachsenen ist daher GEWALT und schädigt die Psyche. Und selbst wenn nur „ganz wenig“ – wer maßt sich an zu beurteilen, ab wann, ab welcher Menge eine Schädigung eine Solche auch ist ?

    Allen, die der fatalen Ansicht sind, die Klapse, oder gar die Schläge, die sie bekommen hätten, wären zu recht gegeben worden, hätten sie verdient, kann man nur sagen :
    Ihr versucht die erlittene Demütigung, die Euch durch Menschen zugefügt wurde, denen Ihr das Urvertrauen entgegengebracht habt, und welches durch diese Demütigungen angeschlagen wurde, zu entschuldigen, weil Euch der Schmerz darüber unerträglich war, Ihr ihn verinnerlicht, zurechtgebogen habt, um Eure Eltern, Erzieher nicht verurteilen zu müssen. Und deswegen seid Ihr leider auch bereit, Gewalt in dem Maße weiterzugeben, als Ihr sie erlitten habt.
    welch tragischer Kreislauf, den zu durchbrechen es aber gilt.
    Im Interesses der Kinder, die möglichst frust- und traumafrei aufwachsend sicher BESSERE, kreativere Mitglieder der Gesellschaft werden, als duckmäuserische Law & Order Vertreter.

    Herr Karge mag was, oder gar viel von Rechtssprechung verstehen, Menschlichkeit ist sicher nicht seine Stärke.

    Empfohlen sei damei http://www.alice-miller.com und als Lerktüre für Menschen, die wissen wollen, wie es der unglaublich hohen Zahl von Menschen geht, die als Kinder in irgend einer Form (nicht nur sexuell) mißbraucht worden sind, denen man dann vorwirft, schwierig, unkommunikativ, schlecht und was weiß ich noch zu sein : http://www.ourchildhood.de

    Freundliche Grüße
    Peter Traxler, Wien

  4. 4
    Johann says:

    Herr Karge ist endlich mal ein Mann, der offen ausspricht, was sich mehr als 2 Drittel aller deutschen Eltern denken. Gewaltlose Erziehung, gesetzlich vorgeschrieben, gibt es eigentlich nur ein ein paar wenigen Laendern der Welt. Besondere Erfolge mit dieser Erziehungsmethode sind nicht feststellbar, eher das Gegenteil.
    Soweit ich das sehe, sind den meisten Eltern solche Gesetze mehr oder weniger sowieso gleichgueltig.
    Wahrscheinlich wird frueher oder spaeter das Gesetz wieder geaendert werden muessen, denn man kann ja nicht 2 Drittel aller Eltern als Kriminelle ansehen. Eine Regelung aehnlich wie in Kanada scheint mir erstrebenswert.

  5. 5
    Anne-Marie says:

    Ich kann Herrn Karge zu seiner Äußerung nur beglückwünschen. Es sollte in Erziehungsfragen endlich zwischen abzulehnender willkürlichen Gewalt und der sinnvoll angemessenen ordnenden Gewalt unterschieden werden. Die Mittel, wie einem Kind Grenzen aufgezeigt werden müssen stets angemessen sein – sie hängen vor allem von der Eltern-kind Beziehung, der psychisch/physischen Beschaffenheit von Kind und Eltern sowie von der jeweiligen Situation ab.

    Die gesetzliche Regelung in der BRD in der Form von 1980 unterband ausdrücklich die Entwürdigung der Kinder, lies aber die Wahl der Mittel offen. Ich halte es für sehr gefährich, ca 2/3 der Eltern zu kriminalisieren und sich von staatlicher Seite elementar in Familien einzumischen um dort Mißtrauen und Denunziantentum zu säen. Die Regelung der Sozial-liberalen Koalition von 1980 geht vernünftigerweise davon aus, daß die überwältigende Mehrheit der Eltern verantwortungsvoll handeln.

    Die Statistiken über schwere Mißhandlungsfälle in Schweden (und auch hier) zeigen, daß gerade diese in der Zeit des Züchtigungsverbots dramatisch zugenommen haben. Dies gilt ebenso für die BRD im Zeitraum von 1996 bis 2006, davon fallen 5 jahre unter die – verunglückte – Regelung des Züchtigungsverbots.
    Meine Meinung: Rückänderung der gesetzlichen Regelung auf die Norm von 1980 – im Gegenzug Verstärkung der Möglichkeiten für Eltern Betreuung und Rat bei Problemen von staatlicher Seite zu erhalten (gerade an diesen Dingen wird sehr gespart, meiner Ansicht nach das falsche Ende).

    mfg
    Anne-Marie