Strafverfahren gegen den Strafverteidiger: Berufung der StA

Ich hatte meine Mitarbeiterin gebeten, gestern bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig anzurufen. Sie sollte in Erfahrung bringen, ob die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt hat.

Ich zitiere aus der Gesprächsnotiz, die ich heute morgen in der Akte vorfand:

Wesentlicher Inhalt des Gesprächs:

10:15 – keinen erreicht
10:39 – keinen erreicht
11:15 – keinen erreicht
11:50 – keinen erreicht
12:39 – Rechmittel von uns ist eingegangen, zuständiger Mitarbeiter glaubt, StA hat Berufung wg Strafmaß eingelegt; nach 14:00 Uhr noch einmal anrufen
14:42 – Ja, StA hat Strafmaßberufung eingelegt

Die Vier Strafverteidiger berichten hier kurz darüber.

Auf die Begründung des Zulassungsantrags des Staatsanwalts bin ich gespannt.

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Eine Antwort auf Strafverfahren gegen den Strafverteidiger: Berufung der StA

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    Denke, die Strafmaßberufung soll nur unsere Sprungrevision torpedieren.