Es gibt kein Menschenrecht auf Fahrradfahren meint Udo Vetter in seinem Law Blog
Aber es gibt doch Rüpel unter Radfahrern genauso wie unter Kraftfahrern, oder?
Es gibt kein Menschenrecht auf Fahrradfahren meint Udo Vetter in seinem Law Blog
Aber es gibt doch Rüpel unter Radfahrern genauso wie unter Kraftfahrern, oder?
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Genau deshalb kann Fahradfahren das Benutzen ihres Fahrzeugs ja genauso untersagt werden wie Autofahrern.
Oder habe ich den Sinn der Frage jetzt nicht verstanden?
Udo Vetter hat sich genauso über die Entscheidung des VG Neustadt und § 3 FeV gewundert wie ich, denn diese Variante der Mobilitätseinschränkung ist recht unbekannt. Sie haben meine provokante Frage richtig verstanden und richtig beantwortet. :-)