Unnützes Hin- und Herfahren

§ 30 Absatz 1 Satz 3 StVO verbietet es. Innerorts jedenfalls. Was das Bayerische Oberste Landgericht 2000 dazu sagte, darüber habe ich hier schon einmal ein wenig geschrieben.

Vor diesem Hintergrund läßt mich diese Ankündigung der neuen Aprilia Tuono aufhorchen:

„Dutzende Journalisten hatten die Möglichkeit, Aprilias neuen Streetfighter in den Bergen rund um Cison Di Valmarino (80 km nördlich von Venedig) ausführlich probezufahren.“

Kein Problem, meine ich:
1. Die Berge liegen nicht innerorts
2. sondern in Italien
3. und eine Tuono zu fahren, kann doch gar nicht unnütz sein.

Trotzdem: Meine „alte“ Tuono gefällt mir besser …

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