Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht. Hierzu lautet der Kurztext:
Aufrechterhaltung eines ausser Vollzug gesetzten Haftbefehls bei ungewissem Verfahrensfortgang mit Freiheitsgrundrecht unvereinbar
In den Entscheidungsgründen heißt es unter anderem:
Lassen sich Strafverfahren, in denen ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist, nicht in angemessener Zeit durchführen, weil der Staat der Pflicht zur Ausstattung der Gerichte – vor allem in personeller Hinsicht – nicht nachkommt, habe das unabweisbar die Aufhebung von Haftentscheidungen zur Folge.
Anders – deutlicher – formuliert bedeutet das: Wenn nicht genügend Richter eingestellt werden, müssen Untersuchungshäftlinge eben entlassen werden.
Hier gibt es den vollständigen Text der Pressemitteilung.