Der Berliner Strafverteidiger Jony Eisenberg berichtet in der taz vom 26.9.05 über das Warten auf Gerechtigkeit.
Jony Eisenberg bezieht sich auf eine Untersuchung von Prof. Dr. Jörg-Martin Jehle, Göttingen, der festgestellt hat, daß sich Strafverfahren erheblich verkürzen, wenn der (inhaftierte) Beschuldigte frühzeitig durch einen Verteidiger vertreten wird.
Das rechnet sich für alle Beteiligten, selbst dann sogar für den Staat, wenn er die Kosten des beigeordneten Pflichtverteidigers zu tragen hat. Eisenberg schreibt: „Der [Pflichtverteidiger] kostet circa 500 Euro, die im Falle einer Verkürzung der Untersuchungshaft um nur zwei Tage bereits durch ersparte Haftkosten ausgeglichen sind.“
Daß die Verfahrens- bzw. Haftverkürzung vorteilhaft für den Beschuldigten ist, muß nicht sonderlich erwähnt werden. Vielleicht ist die Beiordnungpraxis des Staates gerade deswegen so wie sie ist.