Was tun, wenn’s kracht? Checkliste unvollständig!

Was tun, wenn’s kracht? Eine Checkliste für das „richtige“ Verhalten nach einem Autounfall gibt die GDV-Dienstleistungs GmbH & Co über eine Pressemitteilung heraus.

Dazu muß man wissen, daß der GDV der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. ist und massiv die Interessen der Versicherer vertritt. Die Checkliste enthält daher einen wesentlichen Punkt nicht: Beauftragen Sie einen Anwalt!

Die Interessen des Versicherungsnehmers – also die des geschädigten Autofahrers – kümmert sich besser ein unabhängiger Rechtsanwalt. Deswegen sollte der Geschädigte besser den Empfehlungen Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DeutschenAnwaltverein folgen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

2 Antworten auf Was tun, wenn’s kracht? Checkliste unvollständig!

  1. 1

    … dafür aber den schönen Satz „So können Sie selbst bei der Schadenregulierung aktiv
    werden und schneller an Ihr Geld kommen.“ Man beachte – hilf Dir selbst, dann hilft Dir … das Schadensmanagement der Versicherung und umarmt Dich derart, dass Du keine Luft mehr bekommst.

  2. 2
    Tilman says:

    Die Pressemitteilung ist von der Firma Hill & Knowlton verfasst. Die sind bekannt durch viele dubiose PR Aktionen, z.B. die „Najirah“ PR vor dem ersten Golfkrieg. http://de.wikipedia.org/wiki/Nayirah