Wertlose Betäubungsmittel

Welchen Wert haben Betäubungsmittel? Diese Frage hatte das Landgericht Göttingen zu beantworten.

Zum Hintergrund: Es geht um die Höhe des Verteidigerhonorars. In den Fällen, in denen zum Beispiel die „Tatwerkzeuge“ und/oder die „Beute“ dem Täter weggenommen – eingezogen – werden und der Verteidiger auch in diesem Zusammenhang für seinen Mandanten tätig wurde, bemißt sich die Höhe des Honorars nach der Höhe des Wertes der eingezogenen Sachen.

In Verfahren, in denen es um „Handeltreiben mit Betäubungsmittel in nicht geringen Mengen“ geht, wird das „Rauschgift“eingezogen. Das LG Göttingen vertrat in diesem Zusammenhang die Ansicht:

Betäubungsmittel, die unter Verstoß gegen die Bestimmungen des BtMG in Besitz gehalten werden, haben regelmäßig keinerlei objektiven Verkehrswert, weil für den Besitzer jegliche Form der Veräußerung und der Weitergabe durch §§ 29 ff BtMG ausnahmslos verboten und unter Strafe gestellt ist und auch den Strafverfolgungsbehörden nach der Einziehung mangels legaler Verwendbarkeit nur die Vernichtung der Betäubungsmittel bleibt. Dass die Betäubungsmittel für den Besitzer subjektiv einen Wert darstellen mögen, weil er – illegale – Verwertungsmöglichkeiten kennt, ist als rein subjektiver Unrechtswert irrelevant.

Der Beschluß des Gerichts ist wohl noch nicht rechtskräftig. Wegen der besonderen Bedeutung der Sache – die Frage ist bislang noch nicht höchstrichterlich geklärt – wurde das Rechtsmittel zugelassen.

Die Entscheidung ist nachzulesen auf den Seiten von Richter am OLG Hamm Burhoff.

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Eine Antwort auf Wertlose Betäubungsmittel

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    paulo says:

    na ja, daraus nun aber herzuleiten, daß es keinen objektiven Verkehrswert gibt, ist m.E. sehr zweifelhaft. Schon nach § 40 AO ist es völlig egal, ob ein Geschäft gesetzeswidrig oder sittenwidrig ist, es bleibt steuerpflichtig. Zur Steuerpflichtig wiederum kann nur etwas führen, wenn es einen Wert hat. Ein Wert „0“ ließe sich ja garnicht zur Besteuerung führen. Auch spricht die Ökonomie dagegen. Gerade wenn etwas kann, z.B. durch Verbote ist, steigt es im Wert.