Monatsarchive: März 2006

AG Charlottenburg: Streitwert bei eMail-Spam ist 300 EUR

Das Urteil des AG Charlotte vom 28. März 2006 (228 C 179/05) möchte ich der Gemeinde nicht vorenthalten. Dort heißt es zur Bemessung des Streitwertes:

Unrichtig ist jedoch der Ansatz eines Gegenstandswerts von 7.500,- €. Das Gericht folgt der Auffassung des BGH im Beschluss vom 30. November 2004 (VI ZR 65/04), […] Da der Kläger zum konkreten Ausmaß der Störung durch die E-Mail des Beklagten und der von ihm befürchteten weiteren Störungen nichts vorgetragen hat und außerdem die Anordnung des persönlichen Erscheinens zum Zwecke der Sachaufklärung unentschuldigt missachtet hat, muss hier von den allergeringfügigsten Beeinträchtigungen ausgegangen werden, weshalb hier der Gegenstandswert nur mit bis zu 300,- € anzunehmen ist. [Hervorhebung durch den Verfasser]

Mißachtung des Gerichts führt also zur Herabsetzung des Gegenstandswertes. Tolle Ideen haben so manche Zivilrechtler! Mal sehen, was dazu das Landgericht sagen wird.

Die beiden für die Berufung zuständigen Zivilkammern des Landgerichts Berlin (und auch der 5. und 18. Zivilsenat des Kammmergerichts) setzen – in Kenntnis der vom AG zitierten BGH-Entscheidung – den Streitwert durchgehend auf 7.500 EUR fest. Und das ist auch gut so.

Spannend ist im aktuellen Fall aber auch der folgende Umstand: Die Klageforderung belief sich auf 644,50 EUR. Der Beklagte wurde nur zur Zahlung von 39,00 EUR verurteilt, die Klage im übrigen abgewiesen. Dies bedeutet, mein vorsorglich gestellter Antrag auf Zulassung der Berufung ist gegenstandslos: Die Beschwer liegt hier bei 605,50 EUR, also 5,50 EUR (dem Gegenwert von zwei Döner bei Hasir) über der Berufungsgrenze. War das beabsichtigt?

Das Urteil ist/wird nicht rechtskräftig.

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Vogelgrippe?

Neulich auf dem Flughafen Tegel.
Jetzt weiß ich auch, warum den Fluggästen der Billigflieger manchmal schlecht wird beim Starten.

Danke an die JuraTalkerin Oktavia Carstarphen für das Bildchen

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Die Wanne auf der „Brücke“

Je größer das Auto, desto schwieriger gestaltet sich die Parkplatzsuche. Am vergangenen Wochenende haben wir gerade mal noch in der Nähe des ICC eine Möglichkeit gefunden, das Auto abzustellen:

Wanne vor der Messe BMT

Für den Fall, daß ich den Kerl erwischt habe, der das Rücklichtglas geklaut hat: Kennt jemand einen guten Strafverteidiger, der mich aus dem Strafverfahren wieder rausholt??

Am kommenden Wochenende steht sie in der Spanischen Allee auf der Brücke.

Die Wanne an der Spinner Brücke.

Mitgeteilt für den Fall, daß gutes Wetter ist und irgendwelche Spinner sich das Ding mal aus der Nähe ansehen wollen. ;-) Die klauen aber wenigstens nicht. Hoffentlich.

Ich gucke mal vorbei, wenn die Kati anspringt.

Besten Dank an Gisbert Stückgen für den Stellungwechsel.

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Abenteuerurlaub in Neukölln

Organisierte und geführte „Pub Crawls“ durch die Szene-Kneipen „Hartz-IV-Treff“, „Zwitscherstübchen“ und „Bierteufel“. Ein gepflegtes Mittagessen beim „99-Cent-Döner-Grill“ und hinterher ein wenig relaxen und rauchen in der Hasenheide, auch bekannt als das „Amsterdam Berlins“.

Eine Tour mit der U-Bahnlinie 8, in welcher man zum studentenfreundlichen Preis von nur 2,10 Euro echtes Entertainment geboten bekommt: Unterhaltung (mit dem übel riechenden Jogginghosenmann), neueste Hits (aus den Handys der Jugendlichen mit Migrationshintergrund) und pralle Action (Fahrkartenkontrolle in Anwesenheit echter Schwarzfahrer). Eine abendliche Grusel-Adventure-Tour durch die Hermannstraße rundet das touristische Angebot ab. Keine faden Monsterdarsteller, sondern freilaufende Kampfhunde in Ponygröße garantieren prickelnden Nervenkitzel.

Quelle: Sonja Niemann im Tagesspiegel

Na, hoffentlich läuft das freundliche Neukölln dem behaglichen Kreuzberg nicht doch noch den Rang ab, wenn die Touristen – nach Wunsch der Autorin – Neukölln, die werdende Bronx Deutschlands, entdecken. Aber das halten wir hier auch noch aus.

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Vor der Razzia erstmal die Kontrolle

Kollege Werner Siebers – nach seinen perfiden Urlaubsberichten sprechen böse Zungen auch von „Lanzaratte“ – schreibt von Razzien in Schulenund meint:

Die Vorstellung, SEK umstellt Schule und löscht Handyspeicher von 600 Schülern, während der Unterricht ruht, lässt doch eher schmunzeln.

So machen es die Niedersachsen. Hier in Berlin-Neukölln geht das anders, irgendwie effektiver – nämlich fast schon präventiv:

Wegen der Gewaltprobleme setzen die Behörden auf die Hilfe der Polizei. Die in Not geratene Neuköllner Rütli- Hauptschule erhält Hilfe. Ab sofort sollen Eingangskontrollen durch die Polizei mehr Sicherheit geben.

schreibt Susanne Vieth-Entus im Tagesspiegel

Durchsuchungsbeschlüsse vom Abreißblock? Oder wie wird sowas (in Niedersachsen und Neukölln) eigentlich rechtlich realisiert? Achja, ich habe die Gefahr im Vollzug vergessen.

… schöne neue Welt.

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Risiko Weblog?

In der Praxis häufen sich derzeit Abmahnungen wegen „geschäftsschädigenden Verhaltens“ gegen Blogger, die es wagen, negative Erfahrungsberichte über Produkte oder Dienstleistungen zu veröffentlichen. Es wird zunehmend gefährlich, im öffentlichen Raum der Blogs nicht nur über das Sammeln von Katzenbildern zu sprechen. Viele Blogger befürchten, dass die Meinungsfreiheit da endet, wo wirtschaftliche Interessen berührt sind.

Quelle: taz vom 29.3.06: Gebloggte Meinungen

Immer locker bleiben. Es ist noch nicht entschieden, wer am längeren Hebel sitzt.

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Coffee Culture?

Während sich im LawBlog Udo Vetter Gedanken über das Recht an Kaffee in Plastiktöpfchen macht, konnte ich mir am Wochenende die amerikanische Kutur des Kaffeetrinkens in einem Starbucks neben der Paulskirche angucken.

An den Anblick junger Menschen, die unterwegs sind und dabei Kaffee aus Plastikbechern trinken, hatte ich mich ja schon gewöhnt. Aber wenn die selbe Generation nun um Café sitzt, und den Kaffee aus ebendiesen Pappbechern mit dem Strohhalm schlürfen … Igitt!

Ich bleibe da mal lieber beim italienischen Caffè: Leckerer Ghigo oder Hausbrandt aus einer dicken, schweren und erwärmten Porzellantasse. Mit einer Prise braunem Zucker.

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Das fürsorgliche Gericht …

… schreibt mir in einer Bußgeldsache. Es geht um 400,00 EUR, 2 Monate Fahrverbot und 4 Flens. Der Mandant ist rechtsschutzversichert. Wir haben im Ermittlungsverfahren ein Sachverständigengutachten über die Richtigkeit der Messung eingeholt, das dem Gericht noch nicht vorlag.

Es steht Ihnen nach dem Gesetz frei, sich zu äußern. Sollten Sie Ihren Einspruch zurücknehmen, wird das Gericht den Termin zur Hauptverhandlung aufheben. Es bleibt dann bei der im Bußgeldbescheid festgesetzten Geldbuße.

Bei der Einspruchsrücknahme vor der Hauptverhandlung sind ggf. nur die bisherigen Auslagen (z.B. Zustellungskosten ) zu zahlen.

Bei der Einspruchsrücknahme in der Hauptverhandlung werden Kosten in Höhe von 10 % der Geldbuße, mindestens jedoch 20,00 Euro fällig. Wird die Hauptverhandlung mit einem Urteil beendet, werden Kosten in Höhe von 10 % der Geldbuße, mindestens jedoch 40,00 Euro erhoben.

Aus Gründen der Fürsorgepflicht wird außerdem darauf hingewiesen, dass nach dem bisherigen Akteninhalt Ihr Verteidigungsvorbringen nicht geeignet ist, eine gegenüber dem Bußgeldbescheid günstigerer Entscheidung zu rechtfertigen.

Das Verfahren wurde nach § 47 Absatz 2 OWiG in der Hauptverhandlung eingestellt. Die Geschwindigkeitsmessung war fehlerhaft durchgeführt worden.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse.

Mehr stand nicht drin, in dem Beschluß. Der Rechtsschutzversicherer des Mandanten kann nun die Erstattung eines ernsthaften, vierstelligen Betrags – die Kosten der Verteidigung – von der Landeskasse verlangen.

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Mit dem Hinweis der Zugabe

Der Beschuldigte wurde zwecks Klärung des Sachverhaltes ins D-Büro gebeten. Hier übergab er freiwillig die beiden Flaschen aus seinem Hosenbund heraus an Unterzeichner mit dem Hinweis der Zugabe des Diebstahls.

So schreibt ein sicher gut ausgebildeter Kaufhausdetektiv in seine Strafanzeige.

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Problem

„Wir haben im Bereich der Kriminalität ein Problem in der Stadt – es ist jung, männlich und Ausländer.“

Frank Henkel, Sprecher der Berliner CDU im Abgeordnetenhaus, nach Schüssen auf einen Polizisten

Quelle: taz

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