Monatsarchive: März 2006

Gummiparagraph

Über eine bemerkenswerte Kleinigkeit, die sich im Bußgeldkatalog zum 5.1.06 geändert hat, möchte ich kurz berichten. Und zwar für die Moppedfahrer:

Bislang kostete das Fahren ohne „amtlich genehmigten“ Schutzhelm 15 EUR. Jetzt wird dieses Verwarnungsgeld nur noch dann verlangt, wenn der Behelmte keinen „geeigneten“ Schutzhelm getragen hat.

Was, bitteschön, ist ein geeigneter Schutzhelm? Wer sagt, wann ein solcher geeignet ist und wann nicht? Der Polizeibeamte, der im Zweifel noch nie eine solche Mütze auf dem Kopf gehabt hat? Darf man mit einem Helm für Fahrradfahrer auf dem Motorroller fahren? Diese weltbewegenden Fragen werden die Gerichte zu klären haben, die Richter und die Sachverständigen werden sich freuen. Der Steuerzahler hat’s ja.

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Gejagt

Mit welchem Nachdruck die Bußgeldbehörden versuchen, einem „Übel-Täter“ auf die Spur zu kommen, zeigt ein Fall, den das Landgericht Bonn zu entscheiden hatte.

Ein Moppedfahrer fuhr durch den Godesberger Straßentunnel. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit lag bei 50 km/h, das dort fest installierte Meßgerät zeigte 130 km/h an. Ein Foto gab es auch: Abgebildet war der Tiefflieger (nur) von vorn. Das bedeutet, ein amtliches Kennzeichen war nicht zu sehen, nur der konzentrierte Gesichtsausdruck des Kradlers.

Aus der Entscheidung des Landgerichts: „Die Bußgeldbehörde hat daraufhin beantragt, zwecks Identifizierung des Fahrers die Veröffentlichung der vorhandenen Lichtbilder anzuordnen.“

Grundsätzlich sieht das Prozeßrecht es vor, Täter durch die Veröffentlichung von Fahndungsfotos zu ermitteln. Man kennt das aus dem Fernsehen; in öffentlichen Gebäuden werden auf diesem Wege Terroristen und ähnliche schwere Jungs gesucht. Wenn das der einzige Weg ist, ein schweres Verbrechen aufzuklären, ist dieser Weg auch gut so.

Aber wegen einer Ordnungswidrigkeit ein Fahndungsfoto veröffentlichen? Das Bild eines Rasers im Tunnel neben dem eines Bombenlegers?

Das Landgericht Bonn hat deswegen dem Ansinnen der Beamten des Ordnungs- und Straßenverkehrsamts Bonn selbstverständlich die rote Karte gezeigt:

„Eine Ordnungswidrigkeit rechtfertigt selbst bei Annahme eines schwerwiegenden Verstoßes die Veröffentlichung der vorhandenen Lichtbilder zur Täteridentifizierung nicht.“

Nur ‚mal so ganz nebenbei: Das Meßgerät zeigte 130 km/h an. Ob das auch korrekt war, stand noch nicht fest. Meine Erfahrung aus hunderten von Bußgeldverfahren zeigt, daß man nicht alles glauben darf, was einem die Polizei so vorwirft.

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Kein Kinderkram mehr

Kinder überfallen Frau

Vor ihrer Haustür haben unbekannte Täter gestern Nacht um 0 Uhr 40 in der Muskauer Straße eine 48-jährige Kreuzbergerin überfallen.

Sie suchte gerade nach ihrem Schlüssel in der Tasche und nahm ihre Geldbörse in die Hand. Plötzlich wurde sie von hinten geschubst und fiel zu Boden. Einer der Räuber trat ihr gegen das Knie und stahl ihr Portemonnaie. Dann flüchteten beide in Richtung Zeughofstraße.

Nach Angaben des Opfers waren die Täter Schwarzafrikaner, ca. zwölf Jahre alt, 1 Meter 45 groß und schlank. Einer trug eine weiße Daunenjacke mit Kapuze und eine hellblaue Jeans. Zu dem zweiten Räuber konnte sie keine näheren Angaben machen, da er während der Tat hinter ihr stand.

Quelle: meinberlin.de

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Angeschossener Polizist: Zeugen gesucht – bis zu 10.000 EUR Belohnung

Am Freitagabend gegen 21:20 Uhr war eine Zivilstreife auf der Flughafenstraße in Richtung Herrmannstraße unterwegs, als die Beamten auf der Gehwegseite vor den Häusern der Flughafenstraße 76/78 zwei rennende Personen bemerkten. Die Beamten, der 42-jährige Polizeihauptkommissar Uwe L., ein 29-jähriger Polizeiobermeister und ein 34-jähriger Polizeikommissar vermuteten einen Zusammenhang mit Straftaten in dem dortigen Bereich und wendeten deshalb ihr Fahrzeug an der Herrmannstraße, fuhren zurück und bogen in die Fontanestraße ein. Dort bemerkten sie anscheinend die beiden Personen, wie sie gerade von der einen Gehwegseite auf die Gehwegseite zur Hasenheide hin wechselten.

Etwa in Höhe der Hausnummer 30 stiegen Uwe L. und der 29-jährige Polizeiobermeister aus dem Zivilfahrzeug aus. Vorneweg ging Uwe L., der einen Verdächtigen ansprach und zum Stehenbleiben aufforderte. Sofort gab der Verdächtige zahlreiche Schüsse aus einer scharfen Schusswaffe ab, wovon einer Uwe L. am Kopf an der linken Schläfenseite traf. Der schwerverletzte Beamte wurde vor Ort notversorgt. Er kam in ein Krankenhaus, wurde dort operiert und befindet sich weiterhin in Lebensgefahr. Einige Projektile aus der Waffe des Täters schlugen in einer Parterrewohnung in der Fontanestraße 29a ein, verletzten zum Glück aber niemanden.

Der Schütze kann bisher wie folgt beschrieben werden:
Ca. 30-35 Jahre alt, schlanke bis hagere Gestalt, ca. 180 – 190 cm groß, dunkle kurze Haare, helle Haut, unrasiert, dunkle Kleidung, möglicherweise südeuropäischer Herkunft.

Der Schütze ist nach der Tat von der Ecke Fontanestraße/Karlsgartenstraße in die Hasenheide hinein geflüchtet. Wo die zweite Person verblieb, ist bisher unbekannt. Eine weitere Person ist vor dem Schützen ebenfalls in die Hasenheide hinein gelaufen und wird daher dringend als Zeuge gesucht. Der Zeuge wird als ca. 40-45 Jahre alt, 180 cm groß, dunkle, kurze Haare, dunkle Bekleidung, Südländer, möglicherweise Türke beschrieben.

Die 2. Mordkommission fragt:
# Wer kennt den Schützen und seinen Begleiter?
# Wer war der Zeuge, der den Schützen gesehen haben dürfte und vor ihm in die Hasenheide gelaufen ist?
# Wer war als Jogger oder Fahrradfahrer dort im Tatortbereich unterwegs?
# Wer hat gestern Abend im Bereich des Tatortes Verdächtiges beobachtet?
# Wer kann sonstige sachdienliche Angaben machen?

Für die Aufklärung des Tötungsdeliktes hat der Polizeipräsident in Berlin eine Belohnung in einer Höhe bis zu 10.000 Euro ausgesetzt. Sie ist nicht für Personen bestimmt, zu deren Aufgaben die Verfolgung und Aufklärung von Straftaten gehört. Hinweise, die auch vertraulich behandelt werden können, bitte an die 2. Mordkommission in der Keithstraße 30 in Tiergarten unter (030) 4664-911201.

Quelle: meinberlin.de

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Geschachtelt

Kurze Sätze, das solltest du dir, wenn dich alle, wie ich, der ich es gut mit dir meine, annehme, verstehen sollen, merken, sind das Wichtigste!

Quelle: taz vom 20.3.06

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Beim Bäcker

Nach dem Essen ein kleiner Spaziergang durch den Kiez. Appetit auf ein Stückchen Kuchen. Da vorn ist ein/e „Bäckerei * Konditorei * Eiscafé“.

Komm, laß uns dort rein gehen; weiter hinten in der Straße sind nur noch türkische Läden, die haben keinen Kuchen.

Deutscher Kuchen und deutsche Torten, italienisches Eis und italienischer Caffè. Hinter der Theke bedient eine Türkin mit Kopftuch. Hätte mich aber auch gewundert, hier bei uns in Kreuzberg. ;-)

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Anrufabwimmler

Heute Mittag in meiner Stammkneipe – voll bis auf den letzten Platz. Das Telefon hinter der Theke klingelt:

„Café am Ufer, Minna Meier?! …. Nein. Erstens ist er nicht da. Und zweitens habe ich keine Zeit, Süßer.“

Aufgelegt und weitergezapft …

Vielleicht sollte sich meine Mitarbeiterin da mal was abgucken. ;-)

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Polizist in Berlin niedergeschossen

Nach den Schüssen auf einen Polizisten in Berlin-Neukölln hat die Mordkommission am Samstagmorgen die Spurensuche wieder aufgenommen. Die Grünanlage Hasenheide werde mit mehr als 70 Beamten durchsucht, sagte Polizeisprecher Bernhard Schodrowski.

Der durch einen Kopfschuss schwer verletzte Beamte schwebe nach wie vor in Lebensgefahr. Die Mordkommission habe die Ermittlungen übernommen.

Gemeinsam mit zwei Kollegen wollte der Hauptkommissar in Zivil in der Grünanlage Hasenheide am Freitagabend zwei Männer kontrollieren, die sich auffällig verhielten. Als die Polizisten die Verdächtigen ansprachen, habe einer sofort geschossen, sagte Schodrowski. Der 42- Jährige wurde am Kopf getroffen und noch in der Nacht im Krankenhaus notoperiert.

Die Hintergründe der Tat waren auch am Samstagmorgen noch unklar. Ob es sich um ein Delikt in der Drogenszene handelt, konnte die Polizei noch nicht sagen. Die Hasenheide ist Neuköllns älteste und bekannteste Grünanlage. Sie gilt heute als Drogenumschlagplatz zwischen den Problembezirken Neukölln und Kreuzberg.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg

Soeben (15:40 Uhr) wurde gemeldet: Der Polizeibeamte habe keine Chance mehr zu überleben; die Ärzte hätten den Hirntod bereits festgestellt.

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Macrobotellón und die Jugend von heute

Spaniens junge Menschen wetteifern, welche Stadt die meisten Säufer hat. Ist das noch Jugendkultur?

In welcher Stadt kommen die meisten Jugendlichen zusammen – und zwar zum Saufen? So lautet ein seltsamer Wettbewerb, der am Wochenende in Spanien ausgetragen wird. Seit Tagen schwirren E-Mails und SMS durch die Jugendzimmer der Nation. In mindestens 15 Städten findet der macrobotellón statt. „Botellón“ heißt so viel wie große Flasche und ist für rund eine halbe Million junger Spanier zwischen 14 und 30 die Hauptbeschäftigung an jedem Wochenende – üblicherweise auf den Plätzen der historischen Altstädte. Jetzt soll dem „macro“-mäßig noch eins draufgesetzt werden.

Quelle: taz vom 18.3.06

Na, wenigstens kiffen sie nicht.

 

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Ein Angebot, das man nicht ablehnen kann.

Das Angebot:

Das Software-Modul XX erwerben Sie bei uns; wir haben uns hier für ein Überlassungsvergütungsmodell à la Datev entschieden. Die Kosten für das Modul betragen 39,- Euro im Monat.

Die Nachfrage:

Was halten Sie von 31,00 EUR? Die kann ich besser zu den 69,00 EUR hinzurechnen, die ich für die Ergänzung Ihres Moduls an XX zahlen muß. Bei 39 EUR käme so eine häßliche krumme Zahl heraus, die dann unter Umständen eine Sehnenscheidentzündung bei meinem Buchhalter verursachen könnte. Unschön deswegen, weil ich dann ja meine Buchhaltung wieder selber machen müßte, dann keine Zeit mehr hätte, um mich um meine Verbrecher zu kümmern. Das hätte wiederum die Verringerung meiner Einnahmen zur Konsequenz und in der Folge nähme dann die Auslastung meiner Kanzleirechner ab, die dann wiederum erst in längeren Zyklen erneuert werden könnten und müßten. Damit würden in Ihrem Unternehmen dann die Umsätze zurückgehen, was unter Umständen dann zum Verlust von Arbeitsplätzen …

Und das wollen Sie Herrn [Supertechniker] doch nicht wirklich antun, oder?
Also müßte Herr [Geschäftsführer] auf’s Moppedfahren verzichten. Und das wäre ja nun der SuperGAU schlechthin.

Brauchen Sie noch weitere Argumente? ;-)

Haben Sie es schon gemerkt: Das Wetter wird langsam besser und die Menschen fröhlicher und milder gestimmt. :-)

Die Antwort:

Hallo Herr Hoenig,

die Argumente finde ich ganz klasse. Allerdings würden solche abweichenden Sondervereinbarungen bei uns jedes Quartal aufs neue Kopf-, Hand- und sonstige Schmerzen verursachen, weil wir Ihre Rechnung händisch anders behandeln müssen als alle anderen. Da gebe ich Ihnen die 8 Euro lieber für das ganze Jahr auf einmal. Mein Vorschlag also: Sie erhalten drei weitere Monate umsonst, zahlen also erst ab Oktober.

Geht doch!? :-)

Besten Dank an Herrn T.W. für die Inspiration zu diesem Beitrag.

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