Monatsarchive: März 2006

EU-Fahrerlaubnis und Eignungsmängel

Bei Eignungsmängeln, die bereits vor der Erteilung einer Fahrerlaubnis durch einen EU-Mitgliedsstaat (hier: Polen) vorgelegen haben und auch danach weiter fortwirken können (Verkehrsteilnahme mit erheblichem Gefährdungspotential), hindert die zwischenzeitlich erteilte EU-Fahrerlaubnis nicht die Überprüfung der Fahreignungsvoraussetzungen durch die deutschen Fahrerlaubnisbehörden.

Wirkt der Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis an der Klärung solcher Eignungszweifel nicht mit, ist die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt, ihm gemäss § 3 Abs.1 S.1 und 2 StVG i.V.m. § 11 Abs.8 FeV das Recht abzuerkennen, von der bis dahin im Inland wirksamen ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland weiter Gebrauch zu machen.

Entscheidung des Verwaltungsgericht Braunschweig vom 30. Januar 2006 (6 B 11/06)

Noch einmal daher:
Es erscheint nicht sehr sinnvoll, sich im EU-Ausland für teures Geld eine „neue“ Fahrerlaubnis zu holen, wenn die „alte“ in Deutschland entzogen wurde. Die ausländische Fahrerlaubnis ist hier nur solange zu gebrauchen, bis die zuständige Behörde davon Kenntnis erlangt. Das kann manchmal Jahre dauern, im Einzelfall aber auch nur Tage.

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Versuch macht klug

Der Versuch ist zwar schon etwas angestaubt, hat aber was. Auch die Reaktion der Bußgeldbehörde ist nicht schlecht.

Hier die Korrespondenz (pdf / 680 KB) zwischen Betroffenem und der Behörde.

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Test: Die Warnung vor der Kontrolle

Im Radio wurde gewarnt. Vor einem „Flitzerblitzer“. Der soll zwischen Neuruppin-Süd und Fehrbellin auf der BAB 24 stehen.

Zulässig sind dort maximal 130 km/h. Die Reisegeschwindigkeit des Autos beträgt etwa 160 km/h, also noch relativ ungefährlich in Hinblick auf ein mögliches Fahrverbot. Das Auto ist nicht auf den Fahrer zugelassen, eine Rechtsschutzversicherung ist vorhanden und ein elektronisches Fahrtenbuch wird bereits geführt. Also eigentlich alles im grünen Bereich.

Warum also eigentlich nicht?? ;-)

Versteckt hinter einer Brücke, aber gleichwohl von weitem sichtbar, war der Dreifuß mit der Kamera und dem Rotlichtblitz. Der rechte Fuß bleibt, wo er ist. Das Rotlicht blitzt.

To be continued …

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Kiffen in Berlin und Bayern

Im Zusammenhang mit Cannabis-Delikten bestätigt [eine Freiburger Studie] die landläufige Meinung, im bajuwarischen Süden greife die Polizei kompromissloser durch als im Rest der Republik. In Berlin hingegen werden 80 bis 90 Prozent der Verfahren im Zusammenhang mit Haschisch oder Marihuana einfach eingestellt. Die Staatsanwälte in Bayern entscheiden sich lediglich bei 40 bis 60 Prozent der Fälle für diese Variante.

Quelle: meinberlin.de: Freifahrtschein für Grasraucher

Vielleicht gibt es in Berlin aber auch die besseren Strafverteidiger? ;-)

In dem Artikel heißt es weiter:

Der Tagesspiegel schrieb damals: „Der Rechtsstaat kapituliert vor der Realität.”

Man hätte auch formulieren können: „Der Rechtsstaat erkennt die Realität.“

Ein Gruß aus Kreuzberg in die Bayerischen Bierzelte …

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Amtsgericht Zehdenick

… liegt etwa 60 km nördlich von Berlin und ist zuständig, wenn es um Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz bzw. die Fahrpersonalverordnung geht. Also zum Beipiel um Überschreitung der Lenkzeit..

Ein nettes und schön restauriertes Gerichtsgebäude:

Amtsgericht Zehdenick

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Anwalt klagt gegen ver.di

Wegen der laufenden Streikmaßnahmen von ver.di klagt David (Rechtsanwalt Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann, Krefeld) gegen Goliat (Gewerkschaft ver.di) im Eilverfahren. Der Prozess befindet sich bereits in der Berufung. Termin beim Landesarbeitsgericht in München ist der 14.03.2006.

Dr. Lehmann: „Egal, ob man für die Streikziele von ver.di Verständnis aufbringt oder nicht, so darf jedoch der Streik allenfalls nur gegen die öffentlichen Arbeitgeber, nicht aber gegen den unbeteiligtren Autofahrer oder Patienten in der Klinik gerichtet sein. Dem durch das Grundgesetz garantierten Recht auf Arbeitskampf steht das Grundrecht des einzelnen Bürgers gegenüber dem Staat auf körperliche Unversehrtheit, Gesundheit und Leben gegenüber. Der Staat wird durch ver.di daran gehindert, den Bürger zu schützen.“

Dr. Lehmann weist darauf hin, dass nicht nur er seine Stimme gegen illegale Streiks erhebt. Auch der Automobilclub von Deutschland AvD hat ver.di aufgefordert, angesichts der starken Schneefälle und der mit Schnee- und Glatteis verbundenen Unfallgefahren auf Streiks zu verzichten. Deutschland berühmter Herzchirurg Prof. Dr. Axel Haverich, Medizinische Hochschule Hannover, hat ver.di vorgehalten, der Streik gefährde Menschenleben.

Weitere Informationen über den Inhalt des Vortrages von RA Dr. Lehmann beim LAG München entnehmen Sie bitte dem Link www.arbeitsrecht.com

Pressekontakt:

Dr.Friedrich-Wilhelm Lehmann
Handy:0172-2996074
dr.lehmann@arbeitsrecht.com

oder

Alexia Frommherz
Handy:0172-5184406
frommherz@arbeitsrecht.com

Quelle: Presseportal

Ich bin ja gespannt, wie das ausgeht.

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Veranstaltungshinweis: FRÜHZEITIGE VERTEIDIGUNG IN UNTERSUCHUNGSHAFT

Der Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. lädt ein

zu einer Diskussionsveranstaltung der
Vereinigung Berliner Strafverteidiger und des Deutschen Richterbundes, LV Berlin
zum Thema:

FRÜHZEITIGE VERTEIDIGUNG IN UNTERSUCHUNGSHAFT
Notwendige Beiordnung eines Pflichtverteidigers ab Inhaftierung

Es diskutieren:

Petra Leister, Vereinigung Berliner Staatsanwälte
Peter Faust, Deutscher Richterbund, Landesverband Berlin
Susanne Gerlach, Senatsverwaltung für Justiz
Dr. Stefan König, Vereinigung Berliner Strafverteidiger
Ulrike Busse, Mitarbeiterin am Forschungsprojekt „Frühzeitige Verteidigung bei U-Haft“

am Mittwoch, den 29.März 2006, 19.30 Uhr
Akademie der Künste, Hanseatenweg 22, Berlin-Tiergarten
(S-Bahnhof Bellevue)

Worum es im Einzelnen geht, liest man hier (RTF).

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Umständliches in Göttingen

Ich habe bei der Stadt Göttingen um eine Auskunft aus dem Melderegister nachgesucht. Als Anwort darauf erhielt ich per Post eine Bedienungsanleitung im Umfang einer vollen DIN-A5-Seite. Ich möge 4,80 EUR im Voraus einzahlen. Und dann erneut anfragen.

Die Kopie des von der Bank abgestempelten Überweisungsträgers ist Ihrer Anfrage beizufügen.

Glauben diese Beamten wirklich, ich würde deswegen einen Überweisungsträger aus Papier ausfüllen und zur Bank damit laufen, mich dort in die Schlange vor dem Schalter stellen, um mir einen Stempel abzuholen? In welchem Jahrhundert leben die Beamten des „Fachdienst Einwohnerangelegenheiten“ eigentlich dort in Göttingen??

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Der Blick von Werner Siebers auf den Pool

Werners Urlaub

ist kaum auszuhalten, wenn man das hier in Berlin zur selben Zeit ertragen muß:

Elbe- / Ecke Laubestraße
Neukölln

Landwehrkanal
Kreuzberg

Wann hört das bloß endlich auf?! :-(

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Diese Woche in Moabit

Montag:
Prozess gegen einen 35-jährigen Mann, der an einer Ampel eine Autofahrerin überfallen haben soll (9 Uhr, Saal B 306). Prozess gegen einen 42-Jährigen, der laut Anklage mit ungedeckten Schecks bezahlt hat und unberechtigt Arbeitslosengeld bezog (9 Uhr, Saal 220).

Dienstag:
Prozess gegen zwei 20-Jährige um eine Serie von Überfällen auf Passanten an U-Bahnhöfen (9 Uhr, Saal 817). Prozess gegen einen Polizisten, der laut Anklage einen Demonstranten zu Unrecht als Randalierer festnehmen ließ (9.15 Uhr, Saal 370).

Mittwoch:
Prozess gegen einen 24-Jährigen, der ein Ehepaar in dessen Haus mit Waffen bedroht und ausgeraubt haben soll (9.30 Uhr, Saal 217). Prozess gegen einen 46-Jährigen wegen Vergewaltigung seiner acht Jahre alten Tochter (10.30 Uhr, Saal 806).

Donnerstag:
Fortsetzung des Prozesses wegen internationalen Drogenhandels gegen den so genannten „Präsidenten“, der im April vergangenen Jahres verhaftet wurde, und weitere Angeklagte (9 Uhr, Saal 700). Prozess gegen vier Angeklagte um eine Cannabis-Plantage im Keller einer Videothek (11 Uhr, Saal 220).

Freitag:
Fortsetzung des Prozesses gegen den 16-jährigen Ken M., der im August vergangenen Jahres in Zehlendorf den siebenjährigen Christian Sch. aus Frust ermordet haben soll; die Verhandlung ist jedoch nicht öffentlich (10 Uhr, Saal 739).

Die Verhandlungen finden statt im Moabiter Kriminalgericht, Turmstraße 91, und sind öffentlich.

Quelle: Tagesspiegel

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