Monatsarchive: März 2006

Gierige Telekom

telego!, der Anbieter für Sprach- und Datendienste informiert seine Geschäftskunden über Ideen seines Mitbewerbers, der Deutschen Telekom:

Wie nie zuvor: Deutsche Telekom will jetzt Website-Betreiber zur Kasse bitten
Große Anbieter wie Google, Yahoo, Amazon oder eBay sollen zukünftig für Besucher zahlen

Vorbei die Zeiten, in denen es reichte, im Internet mehr oder weniger prominent vertreten zu sein, um Besucher zu erhalten: Da die Preise für DSL&Co heftig gefallen sind und die Deutsche Telekom auch ihr neues Hochgeschwindigkeitsnetz laut EU-Wettbewerbsbehörde nicht monopolistisch betreiben darf, sucht der Konzern neue Einnahmequellen. So könnte es sein, dass Kunden, die bei einem Provider einen langfristigen Vertrag für vermeintlich billige Konditionen abgeschlossen haben, zukünftig manche wichtigen großen Anbieter nicht mehr erreichen können. Die Diskussion ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Quelle: telego!-News März 2006

Naja, da wird sich der Wettbewerb sicher was einfallen lassen, so hoffe ich jedenfalls.

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Grundgesetz – Rheinisch

Artikel 1
Sieh den Tatsachen ins Auge
Et es wie et es.

Artikel 2
Habe keine Angst vor der Zukunft.
Et kütt wie et kütt.

Artikel 3
Lerne aus der Vergangenheit.
Et hätt noch immer jot jejange.

Artikel 4
Jammere den Dingen nicht nach.
Wat fott es, es fott.

Artikel 5
Sei offen für Neuerungen.
Et bliev nix wie et wor.

Artikel 6
Sei kritisch, wenn Neuerungen überhand nehmen.
Kenne mer nit, bruche mer nit, fott domet.

Artikel 7
Füge dich in dein Schicksal.
Wat wellste maache?

Artikel 8
Achte auf deine Gesundheit.
Maach et jot. Ävver nit ze of.

Artikel 9
Stelle immer erst die Universalfrage:
Wat soll dä Quatsch?

Artikel 10
Komme dem Gebot der Gastfreundschaft nach.
Drinkste eine met?

Artikel 11
Bewahre dir eine gesunde Einstellung zum Humor.
Du laachs dich kapott.

Artikel 12
Geize nicht mit Lob!
Jung, dat häs de jot jemaht!
Mer muss och jünne könne!

Danke an Uwe-J. Meyer – Osting, Rechtanwalt in Hannover (!)

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Es gibt sie doch noch

Nachdem die Hell’s Angels schon zum Rechtsmittel greifen, um sich zu verteidigen, hatte ich die Hoffnung auf neue Mandate schon aufgegeben. Aber vereinzelt gibt es ja doch noch ein paar, die nicht dem Zeitgeist erlegen sind:

Mosbach: Motorrad-Clubmitglieder vor Gericht

Vor dem Landgericht beginnt heute der Prozess gegen drei Mitglieder eines örtlichen Motorradclubs. Sie sollen auf einem Jahrmarkt in Hassmersheim die Angehörigen einer Heilbronner Motorrad- Clique mit angegriffen haben. Dabei erlitt eines der Opfer durch mehrere Beilhiebe schwere Verletzungen am Kopf. 5 der Täter wurden bereits zum Teil zu Freiheitstrafen verurteilt, heute stehen der Präsident und zwei weitere Mitglieder vor Gericht. Das Gericht verhandelt unter starken Sicherheitsvorkehrungen.

Redaktion: Fritz Wehrbach

Quelle: SWR-Studio Heilbronn

Dank an den Karlsruher Rechtsanwalt Klaus-Dieter Kutzki für den Link

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Hell’s Angels gegen Mickey Mouse

Naja, nicht gegen die Maus, sondern gegen deren Schöpfer, gegen die Walt Disney Motion Pictures Group, Inc. Es geht um Markenrecht:

The legendary Hell’s Angels Motorcycle Club is suing Walt Disney, Buena Vista Motion Pictures, and a movie production company for trademark dilution and infringement for developing and producing “Wild Hogs,” a movie about “[a] group of middle-aged wannabe bikers look[ing] for adventure out on the open road, where they soon encounter a chapter of the Hell’s Angels.”

Quelle: http://news.findlaw.com/hdocs/docs/disney/hamcdisney30806cmp.html

„Mittelalte Möchtegern-Moppedfahrer.“ Wenn das mal gutgeht … ;-)

Link gefunden bei: German American Law Journal: US-Recht auf Deutsch Thx!

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Die Reaktion eines BILDlesers

Der Leserbrief eines Lesers der BILD an den Autor eines Artikels in der taz:

Wenn ich sie irgendwann mal treffen sollte, werde ich mit Sicherheit auch meinen Spaten dabei haben, seien sie sich sicher. (…) Ich werde ihnen das gleiche antun, was sie dem wehrlosen Hund angetan haben. Und auch ich werde keine Skrupel haben, wenn sie mich wimmernd und voller Angst anblicken. Ich werde, wie sie, eiskalt sein, und mitten zwischen die Augen zielen. Ich werde sie so zurichten, dass sie nicht mehr wissen wo oben oder unten ist. Mit meiner ganzer Kraft auf sie einschlagen, einmal, zweimal, dreimal…

Doch töten werde ich sie nicht , ich werde sie qualvoll leiden lassen. Ich will dass sie leiden wie dieser Hund… (…) Ich werde ihrer Seele einen tiefen EInschnitt verpassen, den sie ihrer Lebtag nicht mehr vergessen…

Quelle: BILDblog

Vorsicht: Der Artikel in der taz ist ernsthaft harte Kost. Das was aber BILD daraus macht, ist ekelhaft.

Ob das zu einem Strafverfahren führt? Gegen die Schmierfinken der BILD und gegen den Leserbriefschreiber?

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Geheime Geheimnummer von AOL

Wir bitten Sie, die oben angegebene Telefonnummer nicht an AOL-Mitglieder weiterzugeben. Diese können sich rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen, unter der Telefonnummer 0180 5 xxx (12 Ct/Min.) an die AOL Mitgliederbetreuung wenden.

Quelle: AOL-Antwort an die Polizei in einem Ermittlungsverfahren

Polizisten dürfen also günstiger mit AOL telefonieren als deren „Mitglieder“.

Da fällt mir noch folgender Wortwechsel aus dem usenet ein:

„Ich habe meinen Internetanschluß bei AOL!“
„Und wo hast Du Dein Hirn?“

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Rechtsbeugung?

Oder doch lieber Verjährung?

Die Ordnungswidrigkeit ist nun knapp zwei Jahre her. Also in ein paar Wochen absolut verjährt. Die Richterin hat den Ablauf der Verjährungsfrist – selbstverständlich – gesehen und noch knapp vorher den Termin zur Hauptverhandlung anberaumt. Um doch noch ein verjährungsunterbrechendes Urteil fällen zu können. Zeugen wurden nicht geladen.

Ich habe einen Beweisantrag vorbereitet, an dem das Gericht nicht vorbeikommen wird. Was wird die Richterin nun machen?

Gibt sie dem Antrag statt, kann das Urteil nicht ergehen. Dann ist das Ding verjährt.
Lehnt sie den Antrag ab, obwohl sie erkennt, daß sie das nicht dürfte, begeht sie sehenden Auges (meint: absichtlich) eine Rechtsverletzung.

Gefährlich.

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Mengenrabatt für Rechtsanwälte

Dem Dresdner AnwaltVerein ist es bislang leider nicht gelungen, eine Rahmenvereinbarung über angemessene Mengenrabatte in Verkehrsordnungswidrigkeiten für die gebeutelte Anwaltschaft mit dem Freistaat Sachsen abzuschliessen.

Das Vorhaben scheiterte bislang am erbitterten Widerstand des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, welches mit Rücksicht auf die anhaltende Anwaltsschwemme unkalkulierbare Einnahmenausfälle bei Freistaat und Kommunen befürchtet.

Der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags ist mittlerweile mit dem Vorgang befasst.

Wir werden weiter berichten …

Quelle: Die über die Anwaltsliste verbreitete Pressemitteilung des Dresdner Kollegen Hans H Abtmeyer

Ich finde, das sollte auch mal in Berlin versucht werden.
;-)

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Neukölln und Kreuzberg aus östlicher Sicht

Mein durchaus nicht unsympatischer Mandant, aufgewachsen in der Nähe von Eisenhüttenstadt (Brandenburg), schreibt mir über einen Einkaufsbummel in Berlin:

Wir wollten mit S. bummeln gehen und uns ein wenig Neukölln oder war es schon Kreuzberg, auf jeden Fall Türken jede Menge, ansehen.

Na, wenigstens hat er sich mal hierher getraut. Und: Er ist, ganz ohne Schaden zu nehmen, wieder nach Eisenhüttenstadt zurückgekehrt. ;-)

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Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln

Es ist mir gelungen, unter Ausnutzung sämtlicher Verfahrensvorschriften und durch Einsatz aller mir zur Verfügung stehender Argumentationshilfen das Amtsgericht Tiergarten ausnahmsweise dazu zu bewegen, gegen angemessene Erhöhung der Geldbuße auf die Verhängung eines Fahrverbotes abzusehen. Wer die Rechtsprechung in Moabit kennt, weiß, daß das eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit sein sollte. Deswegen habe ich hier auch schon ein Kerzlein angezündet. Die Entscheidung ist seit Anfang Februar rechtskräftig.

Heute ruft der Mandant hier an und fragt nach, ob er nicht doch lieber das Fahrverbot nehmen könnte.

Arrrrgnnnh!

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