Monatsarchive: April 2006

1 & 1 sperrt das Weblog der Vier Strafverteidiger

Derzeit ist das Weblog der Vier Strafverteidiger nicht mehr unter der bekannten URL www.vier-strafverteidiger.de zu erreichen.

Die Plattform für das Weblog liefert www.blogger.com, die leider nur eine sperrige URL ermöglichen: http://vier-strafverteidiger.blogspot.com/. Deswegen hatten die Vier Strafverteidiger die 1&1 Internet AG beauftragt, die Domain www.vier-strafverteidiger.de zu hosten. Aufrufe der griffigen URL werden wurden vereinbarungsgemäß zu der Adresse bei Blogger.com umgeleitet.

Diese Umleitung hat die 1&1 Internet AG ohne Vorankündigung bereits während der Osterferien gesperrt. Damit beschäftigt sich nun die Staatsanwaltschaft und die 5. Zivilkammer des Landgerichts Berlin. Ich werde berichten …

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Schutzkleidung auch für Fußgänger

Nachdem der europäische „Gesetz“-Geber darüber nachgedacht hat, neben der Helmpflicht Motorradfahrern auch das Tragen von Schutzkleidung zur verbindlichen Pflicht zu machen, wird nun darüber nachgedacht, Schutzkleidung auch für Teilnehmer am Straßenverkehr vorzuschreiben, die zu Fuß unterwegs sind. Tolle Idee von TOM in der taz.

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Überfall auf Deutsch-Afrikaner: Notwehr?

Gegen 9.00 Uhr in den Nachrichten auf einem Berliner Radiosender war zu hören, daß drei unabhängige Zeugen geschildert haben sollen, die Agression sei von dem Geschädigten Ermyas M. ausgegangen. Es war von einem Fußtritt des Deutsch-Afrikaners die Rede, den der Angegriffene mit einem Faustschlag abgewehrt haben soll.

Das wird also noch richtig spannend.

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Verschlissene Krawall-Tüte

Unter dem Titel: Verschleiß führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis verkündete das Oberlandesgericht Karlsruhe am 08.02.2006 (1 Ss 30/05) einen Beschluß zu folgendem Fall:

Wilhelm Brause war mit seiner Kawasaki unterwegs, als ihn die freundlichen Herrschaften von der Rennleitung die schwarze Fahne zeigten, weil sie sich den Schall-nicht-mehr-Dämpfer des Krades ein wenig genauer anhören wollten. Das Ding war ein Teil aus dem Zubehörhandel, was an der Aufschrift „Racing-Endtopf“ unschwer zu erkennen war. Und genau so hörte sich das gute Stück auch an.

So geht es natürlich nicht, meinte die Bußgeldbehörde in einem Bußgeldbescheid, der eine Geldbuße in Höhe von € 50 formulierte. Das war nicht das Problem, eher aber die 3 Flens, die bei Rechtskraft der Sanktion eingetragen worden wären. Deswegen kämpfte der Moppedfahrer.

Brause meinte nämlich, es träfe ihn keine Schuld daran, daß die Betriebserlaubnis des Kraftrades erloschen sei. Die Brülltüte habe schließlich eine EWG-Betriebserlaubnis für sein Mopped.

Das Gericht hatte aber festgestellt, daß auf wundersame Weise die vormals vorhandenen Querbleche in dem Topf nicht mehr da seien, wo sie eigentlich hingehörten. Der Grund dafür stand aber gar nicht fest: Entweder hat der Moppedist sie selbst entfernt oder sie sind durch Verschleiß oder Korrosion einfach abgefallen.

Das war dem Amtsrichter aber gleichgültig: Da das Fahrzeug nicht mehr den Zulassungsbestimmungen entsprochen hatte, verurteilte ihn das Amtsgericht Karlsruhe wegen fahrlässiger Inbetriebsetzung eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis nach §§ 18,19, 69 Abs.2 Nr. 3 StVZO zu einer Geldbuße von € 50.

Brause erhob Rechtsbeschwerde – mit vollem Erfolg. Das OLG gab ihm Recht und zwar mit folgender Begründung:

Das Erlöschen einer erteilten Betriebserlaubnis setze nach § 19 Abs. 2 StVZO eine willentliche Umgestaltung der Fahrzeugbeschaffenheit, wie etwa durch Ein- oder Ausbau von Teilen oder Werkarbeiten am Fahrzeug, voraus, weshalb bloße Veränderungen aufgrund natürlichen Verschleißes hierfür nicht ausreichten. […] Das demnach nicht ausschließbar auf natürliche Ursachen zurückzuführende Fehlen der Querbleche am Auspuffendtopf habe somit nicht zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Kraftrad geführt, weshalb der Betroffene nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freigesprochen wurde.

Ich werde den Verdacht nicht los, daß der eine oder andere Richter beim OLG Karlsruhe auf einem Motorrad zur Arbeit fährt. Es bleibt abzuwarten, wie die Argumentation aus der Hauptstadt des Rechts hier in Berlin klingen wird.

Die Gelegenheit wird sich hoffentlich bald ergeben, da nun ja denn endlich der Frühling auch in Berlin beginnt …

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Die ersten toten Motorradfahrer der Saison

Mit der beginnenden Motorrad-Saison sind leider auch schon die ersten heftigen Verkehrsunfälle mit Motorradfahrer-Beteiligung zu beklagen.

So hieß es am 25.04.06 um 12.00 Uhr in einer Pressemeldung der Berliner Polizei:

Motorradfahrer lebensgefährlich verletzt – Polizei sucht Unfallzeugen in Marzahn-Hellersdorf

Lebensgefährliche Verletzungen erlitt ein 21-jähriger Motorradfahrer gestern Abend gegen 21 Uhr 15 bei einem Verkehrsunfall in der Landsberger Allee in Marzahn.

Er fuhr mit seiner „Honda“ im rechten Fahrstreifen in Richtung Rhinstraße, als der Fahrer eines neben ihm in gleicher Richtung fahrenden Autos plötzlich in seinen Fahrstreifen wechselte. Der 21-Jährige versuchte zu bremsen und nach rechts auszuweichen, geriet dabei gegen den Fahrbahnrand und wurde von seinem Motorrad geschleudert. Er prallte mit seinem Helm gegen den Mast einer Laterne und blieb am Straßenrand liegen, während sein Motorrad noch mehrere Meter weit über die Straße rutschte.

Mit offenen Verletzungen am Kopf und einem Bruch im rechten Bein wurde er in ein Krankenhaus gebracht.

Der Autofahrer entfernte sich ohne anzuhalten vom Unfallort.

Der Verkehrsdienst der Direktion 6 hat die Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen des Unfalls, sich unter der Rufnummer 4664 – 681800 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Um 15:55 Uhr des selben Tages lautete dann eine weitere Presssemeldung zum selben Thema:

21-jähriger Motorradfahrer im Krankenhaus gestorben

Die Unfallkonstellation erscheint typisch. Zu Beginn der Saison sind die Autofahrer noch nicht auf die schnellen und beweglichen Kradfahrer eingestellt. Motorräder werden sehr häufig schlicht übersehen oder in ihrer Geschwindigkeit unterschätzt. Darauf sollten sich die Zweiradler einstellen und vorausschauend fahren.

Übrigens: Ich vermute, daß der Autofahrer den Unfall in Marzahn noch nicht einmal bemerkt hat. Eine „Unfallflucht“ könnte da zweifelhaft sein. Die fahrlässige Tötung allerdings nicht.

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Kati lebt!

Gestern in der Werkstatt:

Ni-ni-ni-ni-ni-ni-ni-ni. …
Ni-ni-ni-ni-ni-ni-ni-plöpp. …
Ni-ni-ni-ni-plöpp-ni-ni-ni-ni-ni-PLÖPP. …
Ni-ni-ni-plöpp-ni-ni-plöpp-PLÖPP-PLÖPP. …
Ni-plöpp-PLÖPP-PLÖPP-brooah-plöpp. …

Ni-brooah-BROOOAH-BROOOAH-BROOOAHBROOOAH.

Die Duke atmet wieder. :-)
Ein bisschen spät, dieses Jahr. Aber der Spargel in Beelitz ist ja auch noch nicht so weit.

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Betrunkener Radfahrer saugt am Röhrchen

In Brandenburg hat die Polizei gleich mehrere betrunkene Fahrradfahrer gestoppt. Ein 51-Jähriger war bei der Kontrolle nicht mehr in der Lage, in das Messgerät zu pusten. Er saugte stattdessen daran. (07.04.2006, 17:39 Uhr)

Quelle: Tagesspiegel Online

Vielleicht ein Stammgast bei Starbucks? Diese Saft-Läden gibt es ja jetzt auch in Hamburg, meldet die Verfasste Studierendenschaft des ElbeBlawg.

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Strafanzeige gegen BILD

Die Schmierfinken der BILD-Zeitung berichteten über ein Hakenkreuz im Pflaster einer Straße in Görlitz (Sachsen). Und regten sich über diesen „Schandfleck“ auf.

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt. Was ist eigentlich mit § 86 StGB? Ist das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, also das Abbilden von Hakenkreuzen, nicht verboten? Und warum wird dann kein Ermittlungsverfahren eingeleitet? Gegen die Verantwortlichen der BILD-Zeitung, die nicht davor zurückschrecken, das Hakenkreuz in ihrem Blatt und im Internet zu veröffentlichen?

Moral ist etwas Wichtiges, liebe Bildmacher. Muß man doppelt haben, woll?

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Heute Vormittag in der Deutschstunde

Mit diesem Gedicht wurden heute vormittag ein paar bedauernswerte Schüler von ihrem Lehrer gequält.

Verdaustig war’s, und glaße Wieben
rotterten gorkicht im Gemank.
Gar elump war der Pluckerwank,
und die gabben Schweisel frieben.

„Hab acht vorm Zipferlak, mein Kind!
Sein Maul ist beiß, sein Griff ist bohr.
Vorm Fliegelflagel sieh dich vor,
dem mampfen Schnatterrind.“
Er zückt‘ sein scharfgebifftes Schwert,
den Feind zu futzen ohne Saum,
und lehnt‘ sich an den Dudelbaum
und stand da lang in sich gekehrt.

In sich gekeimt, so stand er hier,
da kam verschnoff der Zipferlak
mit Flammenlefze angewackt
und gurgt‘ in seiner Gier.

Mit Eins! und Zwei! und bis auf’s Bein!
Die biffe Klinge ritscheropf!
Trennt‘ er vom Hals den toten Kopf,
und wichernd sprengt‘ er heim.

»Vom Zipferlak hast uns befreit?
Komm an mein Herz, aromer Sohn!
Oh, blumer Tag! Oh, schlusse Fron!«
So kröpfte er vor Freud‘.

Verdaustig war’s, und glaße Wieben
rotterten gorkicht im Gemank.
Gar elump war der Pluckerwank,
und die gabben Schweisel frieben.

Vier von zwölf Schülern dieser siebten Klasse sind deutsche Muttersprachler, die Mütter der anderen 2/3 sprechen türkisch und arabisch.

Mehr über dieses Gedicht gibt es hier. Und hier die Übersetzung in ein paar andere „Sprachen“.

 

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Durch Naturnähe übermannt

Aus einem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten:

Zur Tat hat sich der Betroffene noch dahin einlassen, daß er sich ansonsten grundsätzlich verkehrstreu verhalte, was auch fehlende Eintragungen im Verkehrszentralregister bewiesen. Er habe sich beim Fahren zur Sommerzeit an frischer Luft übermannen lassen.

[…]

… sich aber gerade beim Führen eines Kraftrades durch dessen besondere Beschleunigungskraft und die Naturnähe leichter von der Geschwindigkeit berauschen läßt.

Spricht da aus dem Richter (im vorgerückten Alter) ein bisschen Wehmut?

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