Monatsarchive: Mai 2006

Die GEZ fragt

Seit wann ist Ihr Autoradio angemeldet?

Und erläutert die Frage gleich auch auf zwei Seiten. Und formuliert die Antwort schon vor. Ein adressierter Umschlag für die Antwort liegt auch dabei. Das nenn‘ ich vorbildlichen Service!

Ganz toll ist auch der Wunsch:

Bitte prüfen Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen.

Dann werde ich meinen Mandanten mal ordentlich beraten.

1 Kommentar

Der polnische Beweisantrag vor dem Rechtsgespräch

In der Strafsache gegen

Graf Gottfried von Gluffke
– 401 Ds 123/06 –

stelle ich den nachfolgenden Beweisantrag.

Zum Beweis der Tatsache, daß der Angeklagte zur Tatzeit im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, beantrage ich, die Ladung und Vernehmung als Zeugen

einen informierten Sachbearbeiter der für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständig Behörde der Stadt Poznan (Polen).

Der Zeuge wird bestätigen, daß der Angeklagte Anfang Mai 2005 einen Antrag auf Erteilung einer polnischen Fahrerlaubnis gestellt und dabei folgende Urkunden vorgelegt hat …

Bevor ich diese Antrag stellen wollte, lehnten Staatsanwaltschaft und Gericht unisono meine Bitte um ein „Gespräch außerhalb des Protokolls“ (das so genannte Rechtsgespräch) kategorisch ab:

Was gibt es denn jetzt noch zu besprechen? Der Sachverhalt ist doch glasklar, der Anklagevorwurf hat sich doch bestätigt!

Nachdem ich diesen Antrag dann gestellt hatte, regten Staatsanwalt und Richterin ein Rechtsgespräch an. Es wurde eine einvernehmliche Regelung gefunden, mit der der Angeklagte, der Staatsanwalt und das Gericht leben konnten. Den Beweisantrag habe ich zurückgenommen, 10 Minuten später war das Urteil rechtskräftig.

Geht doch! ;-)

Kommentare deaktiviert für Der polnische Beweisantrag vor dem Rechtsgespräch

Keine Einleitung eines Strafverfahrens gegen 1 & 1 Internet AG

Ich hatte der 1 & 1 Internet AG die Ermächtigung entzogen, ihre Forderungen von meinem Konto abzubuchen. Darüber hatte ich hier berichtet. Gleichwohl griff das Unternehmen noch zweimal in meine Kasse.

Ich habe jeweils der Lastschrift widersprochen und wiederholt ausdrücklich auf den Entzug der Lastschriftermächtigung hingewiesen. Als die Westerwälder dann erneut eine Lastschrift versuchten, habe ich das Verhalten der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, weil mir bekannt geworden war, daß diese Ignoranz wohl zur Unternehmenspolitik in Montabaur gehört. Auch andere Kunden dieses Unternehmens haben diese Erfahrungen gemacht.

Leider hat die Staatsanwaltschaft Koblenz keinen Anlaß gesehen, Ermittlungen den die (feine) Gesellschaft einzuleiten; dies wurde mir mit diesem Schreiben vom 13. April 2006 mitgeteilt (das Schreiben ging dann am 18. Mai 2006 hier ein).

Die StA zitiert zur Begründung der Ablehnung einen Beschluß des BGH aus dem Jahre 2000 (5 StR 533/00 = BGHSt 46, 196). Diese Entscheidung des BGH trifft jedoch einen anderen Fall: Dort ging es um die Vorlage einer gefälschten Überweisung, hier geht es um die Frage einer (nicht) bestehenden Lastschriftermächtigung.

Vielleicht schreiben diejenigen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, der Staatsanwaltschaft Koblenz, beziehen sich auf das Aktenzeichen 2020 Js 017877/06 und teilen dort mit, wie die 1 & 1 Internet AG auf den Entzug der Lastschriftermächtigung zu reagieren pflegt.

Unter Umständen weckt das ja die Staatsanwaltschaft auf und regt zum Nachdenken an.

95 Kommentare

1 & 1 legt weitere anwaltliche Internet-Präsentationen lahm

Offenbar suchen die Westerwälder das Risiko.

Frau Kollegin Mareen Schneider aus Frankfurt / Main berichtet in einem Kommentar (Nr. 11) zu meinen Beitrag über das Unternehmen aus Montabaur, ihr sei die gesamte Kanzlei lahmgelegt worden, weil 1 & 1 auf irgendwelchen – vermeintlichen – Forderungen beharrt. Die Domain http://www.kanzlei-schneider.de ist jedenfalls heute nicht mehr erreichbar.

Der Verdacht, daß das Verhalten des Westerwälder Dienstleistungsverweigerers sowohl in meinem Falle als auch im Falle der Frau Rechtsanwältin Schneider einen Nötigungsversuch darstellen könnte, dürfte einem pfiffigen Ermittlungsrichter durchaus für den Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses ausreichen. Das wäre doch mal was für die Boulevard-Presse:

Staatsanwaltschaft Koblenz durchsucht Geschäftsräume von 1 & 1 wegen des Verdachts der Erpressung

Ich kann meinen Kollegen nur dringend davon abraten, mit der 1 & 1 Internet AG und ihrem zweifelhaften Ruf noch irgendwelche Verträge zu schließen. Und wie der Laden mit anderen Berufsgruppen, die nicht über professionelles juristisches Know How verfügen, umspringt, kann man sich sicherlich gut vorstellen.

33 Kommentare

Amokläufer ohne rechtsradikalen Migrationshintergrund

Bei der Einweihungsfeier zum neuen Berliner Hauptbahnhof: Ein 16-jähriger Berliner stach am späten Freitagabend wahllos auf Passanten ein. Mindestens 26 Menschen wurden verletzt. Der junge Mann habe gegen 23.30 Uhr bei einem regelrechten „Rundlauf“ zwischen Reichtstag und Luisenstraße wahllos auf die Passanten eingestochen, von denen viele gerade von der Einweihungsfeier des neuen Bahnhofs kamen.

Verletzt wurden mindestens 26 Männer und Frauen, einer der Opfer sei in Lebensgefahr, erklärte der Polizeisprecher am Morgen. 24 Menschen seien ins Krankenhaus gebracht worden, davon würden 15 stationär versorgt.

Nach ersten Erkenntnissen kommt der Teenager aus dem Stadtteil Neukölln, er habe „keinen Migrationshintergrund“, hieß es, sei aber bereits polizeilich mit einer Körperverletzung und mit Sachbeschädigung in Erscheinung getreten. Sei Motiv ist laut einem Polizeisprecher zunächst „völlig unklar“, ebenso, ob er unter Alkohol oder Drogen stand. Ein rechtsradikaler Hintergrund sei aber auszuschließen. Er bleibe vorerst in Haft.

Quelle: SPON

So geht die Presse also vor: Ist er ein Ausländer? Wenn nein: Ist er ein Nazi? Wenn nein: War er bedröhnt? Wenn nein: Was dann?

Danke an Kasandra für den Link

Kommentare deaktiviert für Amokläufer ohne rechtsradikalen Migrationshintergrund

Das Mittelalter beim BGH: Ausdruck erforderlich

Wer als Anwalt einen EDV-gestützten Fristenkalender verwenden, sollte die Daten zusätzlich ausdrucken. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Anwälte, die einen EDV-gestützten Fristenkalender verwenden, sollten die eingegebenen Daten zusätzlich ausdrucken. Funktioniert nämlich der Kalender nicht oder werden die Daten falsch eingegeben und kommt es deshalb zu Fristversäumnissen vor Gericht, besteht keine Chance, noch einmal eine Verlängerung zu erhalten.

Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Das Gericht stellte klar, dass ein Ausdruck auf jeden Fall erforderlich ist, um nicht nur Datenverarbeitungsfehler des EDV-Programms, sondern auch Eingabefehler oder -versäumnisse zu erkennen und zu beseitigen (Az.: II ZB 33/04).

Quelle: Handelsblatt

Kommentieren sollen das besser andere …

2 Kommentare

Igitt!

Cappuccinopulver – Viel Zucker, wenig Schaum

Plörre

Italiener werden weinen, wenn sie das lesen: Für lösliche Kaffeegetränke geben die Deutschen pro Jahr rund 230 Millionen Euro aus – ein Großteil davon für Instant-Cappuccinos.

Quelle : STIFTUNG WARENTEST – Cappuccinopulver

Das sind die ersten Anzeichen für den Untergang einer Kultur. Das ich das noch erleben muß …

Kommentare deaktiviert für Igitt!

Die Wanne auf dem Anwaltstag

Die Wanne hat heute auf dem Anwaltstag für Heiterkeit gesorgt, nachdem der Kollege Niko Härting sie in seinem Vortrag über anwaltliche Werbung als gelungenes Beispiel für Werbung eines Strafverteidigers gezeigt hat – per Beamer auf die Wand des Saales 2 im Kölner Maritim projeziert.

Er bezweifelte aber, daß sich diese Form der Werbung auf Großkanzleien übertragen lasse. ;-)

… berichtete mir heute der Kölner Kollege Andreas Schwartmann über den Anwaltstag 2006 in Köln. Laut Programm ging es um neue Modelle im Kanzleimarketing.

Naja, ein Schlipsträger im klassischen Dreiteiler von Hugo Boss paßt da wirklich nicht hinters Lenkrad. Da hat er Recht, der Kollege Härting, den ich auf diesem Wege sehr herzlich zu einer Probefahrt einlade. ;-)

4 Kommentare

Verhaftet

Hinter Gittern

Ich hol Dich da wieder raus …

1 Kommentar

13 Grad bei Regen in Kreuzberg

Novemberwetter am Himmelfahrtstag:

Novemberwetter am Himmelfahrtstag

Schön, daß ich wenigstens einen trockenen Arbeitsplatz habe. Und nicht mit dem Mopped über nasse Straßen fahren muß.

Kommentare deaktiviert für 13 Grad bei Regen in Kreuzberg