Monatsarchive: Juni 2006

Weitere Strafanzeige gegen 1 & 1 Internet AG

Die Frankfurter Rechtsanwältin Mareen Schneider hat ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft Koblenz Strafanzeige wegen Betrugs, Nötigung und Erpressung gestellt erstattet. Sie wird ein großes Päckchen an die Staatsanwaltschaft schicken mit den verwertbaren Fällen, die ihr hier inzwischen vorliegen.

Ich frage mich, ob die Westerwälder Geschäftsleitung wirklich sorgfältig mit dem Vermögen des Unternehmes umgeht oder ob sie im Begriff sind, den Laden mit dieser Geschäftspolitik zugrunde zu richten. Es geht hier nicht wirklich um ernsthafte Geldbeträge, in meinem Fall waren es runde 40,00 Euro. Der Kollateralschaden dürfte ein Zigfaches sein.

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Deutschland säuft …

… 75.000 Hektoliter Radeberger Bier. Täglich. Während der Fußballweltmeisterschaft werden 24-Stunden-Schichten geschoben bei der Brauerei. Und wenn Deutschland weiterkommen sollte am Freitag, rechnen die Brauer mit einer Steigerung von weiteren 10 %.
So jedenfalls lautete eine Meldung gestern auf Radio eins vom rbb.

Prost.

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Moabit, wie es leibt und lebt

Der Mandant wurde wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu 3 1/2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das (milde) Urteil basierte auf einer Verfahrensabsprache. Ferner wurde der bis zur Verkündung des Urteils bestehende Haftbefehl aufgehoben. Auch das war zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung abgesprochen. Der Verurteilte sollte Gelegenheit bekommen, sich auf den Haftantritt vorbereiten zu können, um dann seine Strafe als Selbststeller im offenen Vollzug zu verbüßen.

Der Mandant hat sich eine sichere Arbeitsstelle besorgt, hat seine große Wohnung aufgeben und ist in eine kleinere umgezogen, die er auch während der Haft halten kann. Dies hat er auch dem Amt mitgeteilt. Die neue Meldebstätigung mit einer Kopie des geänderten Personalausweises hat meine Kanzlei an die Staatsanwaltschaft geschickt; die Unterlagen sind dort auch zur Akte gelangt.

Gleichwohl ging die Ladung zum Haftantritt 7 Monate später an die alte Anschrift. Und erreichte den Mandanten nicht. Dem entsprechend erschien er dann auch nicht in der JVA Heiligensee, in der er die Strafe im offenen Vollzug absitzen sollte.

Dort meldete man den ausbleibenden Insassen bei der Staatsanwaltschaft, diese beantragt einen Haftbefehl und der Mandant wird unter seiner neuen Anschrift (!!) verhaftet. Nun sitzt er in Moabit im geschlossenen Vollzug.

Die Staatsanwältin teilte lapidar mit: Da ist wohl etwas schief gegangen. Aber jetzt, wo wir ihn haben, lassen wir ihn doch nicht mehr wieder laufen.

Das ist Moabit, wie es leibt und lebt.

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Opening Statement

Mein Beitrag hier im Blog „Die Gerichtssprache ist Deutsch“ wurde teilweise kritisch kommentiert (auch per eMail), wohl von Lesern, die den Strafprozeß von außen betrachten. Der englischer Begriff „Opening Statement“ sei dem deutschen Strafprozeß fremd. Ich möchte dazu anmerken, daß dieser fremdsprachliche Begriff mittlerweile zu einem festen Bestandteil der modernen Strafverteidigung geworden ist.

Ende 1997 legten Deutscher Richterbund und Deutscher Anwaltverein ein gemeinsames Papier vor, in dem „Für Streitkultur im Strafverfahren“ geworben wurde (Deutsche Richterzeitung 1997, 491, 492). In ihm heißt es:

„Zur Offenheit gehört, daß der Verteidiger seine Ziele darlegen kann und von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Je früher dies geschieht, desto wirksamer wird er zur Konzentration und Beschleunigung beitragen. Nach Verlesung der Anklageschrift und nach Belehrung des Angeklagten sollte dem Verteidiger die Gelegenheit gegeben werden, durch Darlegung seiner Zielvorstellungen eine Konzentration des Verfahrensstoffes auf das Wesentliche zu ermöglichen („Verteidigungssatz versus Anklagesatz“ oder Opening-statement)“

Der Berliner Rechtsanwalt Stefan König sprach sich dafür aus, dem Verteidiger Gelegenheit zu geben, anstelle, vor oder nach der Einlassung des Angeklagten zur Sache in einer Gegenrede – Opening-Statement – auf die Anklage zusammenhängend aus der Sicht der Verteidigung zu erwidern. (AnwBl. 1997, 541, 542, 544)

Quelle dieser Zitate: Saarbrücker Bibliothek. Unter dem Titel

Gedanken zur Vernehmung des Angeklagten in der Hauptverhandlung und zum sog. Opening-Statement des Verteidigers

beschreibt Egon Müller dort anschaulich die Hintergründe dieses wichtigen Rechts der Verteidigung.

Den Kritikern teile ich mit, daß ich für das Ding zur Konfliktmeidung künftig einen deutschen Begriff wählen und in schwarz-rot-goldenen Lettern über die Erklärung setzen werde. Die Farben sind ja mittlerweile wieder hoffähig geworden.

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Erfolgserlebnis der Österreicher

Ich habe einige Mandanten, die öfters mal über den Brennerpaß fahren. Dort ist ein Blitzer aufgebaut, der die Raser fotografiert. Aber von hinten. Die Erfolgsquote bei der Verteidigung gegen die Strafverfügungen der Bezirkhauptmannschaften Innsbruck und Schwaz liegen in meiner Kanzlei bei etwa 100 Prozent.

Jetzt hat es aber doch wohl einen Raser (aber nicht aus meiner Mandantschaft) erwischt, meldet Ingmar Greil in seinem Blawg Aktenvermerk. Zwar nicht auf der Brennerautobahn, sondern in einer Tempo-40-Zone ist der Fahrer von hinten geblitzt worden. Allerdings fuhr der Raser rückwärts mit 56 km/h durchs Bild.

Das muß ein echtes Erfolgserlebnis gewesen sein für die österreichische Rennleitung, endlich mal ein richtiges Gesicht auf ihren Bildern. ;-) Hoffentlich kommt da jetzt keiner auf dumme Gedanken.

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1 & 1 zahlt erst nach Kontensperrung

Das Landgericht Berlin hat den Westerwäldern die Kosten des (bisherigen) Verfahrens auferlegt und am 12.5.05 die Kosten auf 459,40 EUR zuzüglich Zinsen festgesetzt. Der Kostenfestsetzungsbeschluß wurde der 1 & 1 Internet AG am 17.5.05 zugestellt. Gezahlt wurde aber nichts. Darauf habe ich dann mit einem vorläufigen Zahlungsverbot an die Bank des Unternehmens reagiert.

Dieses Zahlungsverbot ist der Bank am 27.6.06 zugestellt worden. Heute, einen Tag später, ist die Zahlung eingetroffen.

Das ist zwar nicht alles, was zu zahlen ist, es fehlen ein paar Zinsen und die Kosten des Zangsvollstreckungsverfahrens. Aber die werden dann spätestens mit Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ausgeglichen.

Ist das nicht unglaublich?

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Mordversuch an Ehefrau

Prozess nach Mordversuch an Ehefrau

Ein 68-Jähriger muss sich seit Dienstag vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) wegen versuchten Mordes verantworten. Der Mann soll am 30. Dezember 2005 versucht haben, seine Ehefrau beim Eisbaden in einer Kiesgrube nahe Eisenhüttenstadt zu töten, sagte ein Gerichtssprecher vorab.

Laut Anklage hat er ihr mit einem Messer die Kehle aufgeschlitzt. Nur durch Zufall habe er einen Knorpel getroffen, so dass das Opfer nicht verstorben sei.

Die Frau hatte sich den Angaben zufolge im August 2005 vom Angeklagten getrennt und dann finanzielle Forderungen angemeldet. Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als versuchten Mord aus Habgier und wirft dem Mann heimtückische Vorgehen vor.

Der Angeklagte, der in Untersuchungshaft sitzt, schwieg am Dienstag zu den Vorwürfen. In einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung stritt er jedoch die Tötungsabsicht ab. Er habe seine Frau lediglich durch einen kleinen Schnitt verletzen wollen, weil er gekränkt gewesen sei. „Es tut ihm unsäglich Leid“, sagte der Anwalt.

Zunächst sind acht Verhandlungstage bis zum 21. Juli angesetzt.

Quelle: rbb Online

Etwas ausführlicher, aber ebenso sachlich, berichtet die Märkische Oderzeitung über den Fall.

Auch die Berliner Zeitung berichtet, allerdings mit einem stark emotionalen Unterton.

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Die Gerichtssprache ist deutsch

Der Angeklagte wird sich auf meinen Rat hin zur Sache nicht äußern. Ich wollte aber insbesondere bei den Schöffen nicht den Eindruck entstehen lassen, daß er sich „bockig“ verhält. Deswegen habe ich in einer Erklärung nach Verlesung der Anklageschrift u.a. erläutert, aus welchen Verfassungsrechten sich das „Schweigerecht“ ableitet.

Die Verteidigung durch Schweigen hat die selbe Qualität wie die (aktive) Verteidigung durch Stellungnahmen und Gegenreden. Aber scheint der Staatsanwalt wohl anders zu sehen.

Ganz besonders erregte er sich über die von mir gewählte Überschrift meiner Erklärung:

Opening Statement.

Dieser juristische Terminus stammt aus dem amerikanischen Prozeßrecht. Dort ist eine Stellungnahme der Verteidigung zur Anklage der Staatsanwaltschaft üblich. Im deutschen Recht ist das eher ungewöhnlich, gleichwohl im Rahmen von § 257 StPO zulässig.

Das kannte der Staatsanwalt wohl nicht. Er fragte mich in giftigem Ton, was das denn nun sei. Eine eigene Erklärung des Verteidigers? Des Angeklagten? Und überhaupt:

Die Gerichtssprache ist deutsch! Demnächst unterhalten wir uns hier noch auf türkisch …

Unschwer erkennt man: Es ist nicht das Landgericht Berlin, vor dem hier verhandelt wird.

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Werbung ins Leere

Soeben fische ich aus unserem Briefkasten diese Werbung:

„Wie können Sie die Produktivität Ihres modernen Büros noch steigern?“

fragt mich das freundliche Faltblatt. Innen wird die Antwort geliefert:

„Mit einer guten Tasse Kaffee.“

Angeboten wird ein Servicepaket mit Kaffeemaschine, Kaffee, Kondensmilch, Zuckerwürfel und Filtertüten. Mir wird sowas angeboten.

Mir, der erklärtermaßen Caffè-Genießer ist und seit seinem ersten Italienbesuch diesen Pullerkaffee aus der Filter-Tüte nicht mehr mag.

Liebe Frau Sabine S., die Sie mir diese Werbung in den Kasten geworfen haben. Warum kommen Sie nicht einfach mal rein und trinken einen leckeren Espresso, Cappucino oder Caffè Latte mit mir. Ich bin sicher, anschließend denken Sie über einen Jobwechsel nach. :-)

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Schon wieder einmal: Motorradfahrer übersehen

Die meisten Unfälle, denen Moppedfahrer zu Schaden kommen, werden von unaufmerksamen Autofahrern verursacht. Dieser ist ein weiteres Beispiel dafür, daß es auch erfahrene Kradler erwischen kann.

Beim Wenden auf einer Grundstückseinfahrt am Heilmannring in Charlottenburg hat ein 57-jähriger Autofahrer heute Morgen um 8 Uhr 24 einen 53-jährigen Motorradfahrer übersehen und angefahren. Der Suzuki-Fahrer wurde durch den Zusammenstoß auf die gegenüberliegende Straßenseite geschleudert und prallte gegen einen geparkten Wagen. Die Feuerwehr brachte ihn zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Er erlitt einen mehrfachen Bruch seines rechten Beines. Der Autofahrer blieb unverletzt.

Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de

Motorradfahrer haben eben keine Vorfahrt.

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