Monatsarchive: August 2006

Rita Gretschel aus Dresden im Orkus

Die pens. Journalistin schreibt fleißig Kommentare in zahlreichen Blawgs, meist aber ohne Bezug zu den Beiträgen.

Oft sind es Briefe an den Berliner Strafverteidiger Jony Eisenberg. Ich vermute mal, der Kollege hat die Dame irgendwann einmal (erfolgreich) vertreten und sie hat sich von seinen Qualitäten überzeugen können. Offenbar erreicht sie Herrn Eisenberg aber nicht, deswegen bittet Frau Gretschel die bloggenden Anwälte in ihren Kommentaren um Weiterleitung ihrer Briefe.

Liebe Frau Gretschel: Das ist nicht der richtige Weg. Versuchen Sie es doch einfach einmal mit einem Besuch. In meinen Blogs landen Sie im Orkus des Spamfilters.

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Rechtsanwalt droht mit Strafanzeige

Meinen letzten Beitrag zur Frage Anwaltswerbung haben aufmerksame Leser zum Anlaß genommen, auf die Warnung von Herrn Rechtsanwalt Dr. iur. Michael Heuchemer aufmerksam zu machen.

In dem Impressum seiner Website unter

http://www.michael-heuchemer.de/modules/impressum/
(Mit Absicht nicht verlinkt)

droht er dem Besucher mit deutlichen roten Worten und warnt vor Straftaten zu seinen Lasten und zu Lasten seines Mandanten. Ich bin beeindruckt.

Der Tagessiegel auch: Hier ein etwas älterer Bericht über den Herrn Rechtsanwalt.

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Anwalts-Werbung auf Kosten anderer

Es dürfte mittlerweile bekannt sein, daß ich gern und viel Werbung für meine Kanzlei mache und dabei nicht nur mit der Wanne durchaus auch an einige Grenzen stoße. Dafür sind sie ja da.

Aber das hier ist für meine Geschmack einen deutlichen Zacken zuviel:
www.magnus-gaefgen.de (Das habe ich bewußt nicht verlinkt)
Im Impressum jener Seite gibt es einen weiterführenden Link.

Werbung? Aber ja doch!
Aber nicht auf Kosten der Opfer und Mandanten.

Link gefunden auf Jurabilis

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Schwachsinn aus Steuermitteln

Irgendwann im September sind Wahlen hier in Berlin. Jetzt werden sie wieder aufgehängt, die Kandidaten. Naja, jedenfalls deren Abbilder. Darauf liest man dann auch die Wahlpropaganda. Dazu meint Norbert Voss aus Berlin-Friedenau in einem Leserbrief an die taz Berlin:

Die Parteien sollten zur Kenntnis nehmen, dass das Bildungsniveau der Wähler noch nicht so weit heruntergefahren ist, dass sie durch diese Wahlplakate anzusprechen sind. Leute, die sich durch diese Plakatwerbung darstellen, kann man eigentlich nicht wählen! Wann hört endlich die Finanzierung dieses Schwachsinns aus Steuermitteln auf?

Recht hat er.

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Die Vier Strafverteidiger in neuem Gewand

Das Prozeßberichtsblog der Vier Strafverteidiger hat sich verändert. Die Anwälte Eickelberg, Siebers, Rueber und ich betreiben nun unter der Adresse www.vier-strafverteidiger.de gemeinsam ein Weblog, das nicht nur über den Prozeß in Braunschweig berichtet, sondern darüber hinaus Juristisches mit Strafrechtsbezug unters Volk bringt.

Aus diesem Grunde wird dann hier auch nicht mehr so viel Strafrechtliches zu lesen sein.

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Sparen beim Rechtsüberholen

Man spart ja, wo man kann.

Wilhelm Brause fährt gemütlich – naja, so gemütlich wie es eben geht – über die Autobahn.

Er kommt aber nicht weiter, weil Mütterchen Mü nur über ein begrenztes Kontingent an Spurwechseln verfügt, damit sehr sparsam umgeht und mit ihrem Automatikpolo die linke Spur dicht macht. Schließlich ist da ja in etwa 5 km Entfernung ein LKW auf der rechten Spur, den sie überholen will.

Brause steht vor einer wichtigen Entscheidung. Links blinken? Mit dem Licht hupen? Dicht auffahren mit Fernlicht? Das könnte teuer werden:

Für 135 km/h und 6 Meter Abstand gibt es 250 Euro, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot. Wenn das Drängeln nicht sogar unter den Nötigungsparagrafen fällt oder zur Gefährdung des Straßenverkehrs wird.

Brause blickt nach rechts – die Spur ist frei fast bis zum Horizont – und blättert im Bußgeldkatalog. Dort findet er die Ziffer 17:

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt: 50 Euro und 3 Punkte.

Es geht aber noch günstiger. Ziffer 88 des Bußgeldkatalogs bietet sich an:

Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt: 50 Euro und 2 Punkte.

Tja, der BKat macht es den Brauses leicht.

Übrigens: Noch billiger ist das Blockieren der linken Spur. Kostet 40 Euro und bringt einen Punkt.

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Das Klo als Fluchthelfer

Einmal mehr ist der Gang zur Toilette der Weg in die Freiheit gewesen. Gestern mußte allerdings der Aufpasser mal, als der Patient des Maßregelvollzugs die Gelegenheit zu einem Ausflug nutzte.

Eine 17-stündige Suche blieb erfolglos. Der Flüchtling ist dann aber entspannt und mit einem leichten Schwips freiwillig wieder zurück gekommen.

Quelle: Berliner Zeitung

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Unverschämt

Gestern erhielt ich einen Notruf. Der Bruder des Anrufers sei verhaftet worden. Mehr als die persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift) konnte mir der Anrufer nicht mitteilen. Das bedeutete runde zwei Stunden Telefoniererei meiner Mitarbeiterin, bis wir wußten wo er sitzt, der Bruder. Und warum er sitzt.

Ich bat den Anrufer, mir einen angemessenen Vorschuß dafür zu zahlen, daß ich den Bruder besuche. Wieso solle er mich bezahlen, er sei Hartz IV Empfänger und das sei doch wohl eine Unverschämtheit, in so einer Notsituation Geld von ihm zu verlangen.

Nagut, dann bin ich eben unverschämt. Da habe ich einen Anspruch drauf.

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Einer zuviel auf der Tankstelle

Die Jungs vom MC Bandidos mögen die Brüder vom MC Red Devils nicht. Und umgekehrt. Man versucht, so gut wie es eben geht, sich aus dem Weg zu gehen. Wenn aber ein Member des einen MC im Revier des anderen MC angetroffen wird, könnte es Zoff geben. So war es im Mai vergangenen Jahres.

Und weil der Devil dem Bandido seine Kutte nicht „freiwillig“ herausgeben wollte, verhandelt man das Treffen der beiden auf einer Moabiter Tankstelle gleich nebenan – vor der 37. Großen Strafkammer des Landgericht Berlin.

Eine ernste Angelegenheit: Die Wegnahme der Kutte unter Anwendung von Waffengewalt könnte eine Freiheitsstrafe von mehr als 5 Jahren nach sich ziehen. Nicht lustig.

Die Gerichtsreporterin Barbara Keller liefert weitere Details zu dem Verfahren auf www.BerlinKriminell.de

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Folter, Massengentests und gesundes Volksempfinden

Der Auftritt mancher Kriminalbeamter in der Öffentlichkeit macht mir Angst.

Erst redet ein Klaus Jensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter daher, daß „extreme Verhörmethoden“ künftig nicht mehr im Protokoll erwähnt werden (vulgo: Gefoltert wird heimlich).

Nun reklamiert Wilfried Albishausen von der selben krimin… Vereinigung, der Datenschutzbeauftragte Schaar betreibe Effekthascherei, wenn er die Massengentests kritisiere.

Udo Vetter und ein paar seiner Kommentatoren haben zu und mit Recht erhebliche Bedenken hinsichtlich des Demokratieverständnisses der Mitglieder dieser Truppe.

Sieht die Zukunft nach Vorstellung des BDK dann so aus: Erst einmal alle unter Generalverdacht stellen und wer sich nicht freiwillig dem Gentest unterzieht, wird extrem verhört? Ich bin gespannt, was da noch so alles an gesundem Volksempfinden aus dieser Richtung kommt.

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