Monatsarchive: August 2006

Strafbare Zahlungsunfähigkeit durch Arrest

In einer recht umfangreichen Ermittlungssache stellt die Staatsanwaltschaft mit Hilfe des Gerichts sämtliche Kontoguthaben des Beschuldigten sicher. Damit war der Beschuldigte von jetzt auf gleich zahlungsunfähig.

Einen Tag vorher hatte er noch Material bestellt, das er infolge dieses Arrests nun nicht mehr bezahlen konnte. Der Verkäufer meldet sich wegen der ausgebliebenen Zahlung bei der Staatsanwaltschaft; er fühlt sich betrogen.

Daraufhin leitet die Staatsanwaltschaft ein (weiteres) Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten ein und wirft ihm vor, bei der Bestellung des Materials über seine Zahlungswilligkeit und seine Zahlungsfähigkeit getäuscht zu haben. Eingehungsbetrug heißt sowas im Fachjargon.

So geht’s natürlich auch: Erst nimmt man dem Menschen das Geld weg, dann will man ihn bestrafen, weil er nicht zahlen kann.

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