Monatsarchive: September 2006

Doch kein Bündnis zwischen Saddam und Al Qaida

Ein Senatsbericht führt die Begründungen der Bush-Regierung für den Irak-Krieg ad absurdum. Danach hatte Ex-Diktator Saddam Hussein niemals Verbindungen zum Terrornetzwerk Al Qaida.

Saddam Hussein habe kein Vertrauen in Al Qaida gehabt und habe die islamistischen Extremisten als Bedrohung für seine Führung eingeschätzt, hieß es am Freitag in dem Bericht des US-Geheimdienstausschusses im Senat. Saddam Hussein habe jegliche Anfragen von Al Qaida zur materiellen und logistischen Unterstützung zurückgewiesen. Die US-Regierung hatte in der Vergangenheit mehrfach auf entsprechende Verbindungen hingewiesen und den Krieg gegen Irak unter anderem damit gerechtfertigt.

In dem Bericht des Senats stellen die Senatoren zudem fest, dass die irakische Führung kein aktives Atomprogramm und auch kein mobiles Labor zur Herstellung biologischer Waffen gehabt habe. Die Regierung habe Geheimdienstinformationen nicht so genutzt, wie sie es hätte tun sollen, nämlich „um Entscheidungsträger zu informieren“, urteilte die Nummer zwei des Ausschusses, der Demokrat John Rockefeller. Die Verantwortlichen hätten vielmehr Hinweise „ausgewählt, übertrieben oder verschwiegen“, um ihre Entscheidung zum Krieg gegen den Irak zu rechtfertigen, die sie ohnehin schon gefasst gehabt hätten.

Quelle: Tagesspiegel Online – Nachrichten

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Empörte Staatsanwaltschaft

Nach der Flucht aus Moabit ärgert sich die Staatsanwaltschaft über die gelockerte Bewachung des Angeklagten, den man des Betruges beschuldigt. Der Richter hatte angeblich diese Lockerungen angeordnet.

Bei zuvor 48 Verhandlungstagen war der Angeklagte stets von zwei Wachtmeistern und mit Handschellen gefesselt in den Gerichtssaal gebracht worden. Am Dienstag hat der 44-Jährige seinen einzigen Bewacher in der Vorführzelle des Gerichts mit einer Glasscherbe bedroht und gefesselt und war dann mit dessen Schlüsselbund entkommen.

Konsequenzen wird die Fehleinschätzung für den Richter nicht haben, hieß es gestern in der Justizverwaltung, sie falle in die „richterliche Unabhängigkeit“.

Quelle: Tagesspiegel

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Das BGB in englischer Sprache

Das Bundesjustizministerium hat das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ins Englische übersetzen lassen. Die Übersetzung gibt es kostenfrei unter www.gesetze-im-internet.de/englisch_bgb.

Quelle: BMJ Newsletter vom 6.9.06

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Keine Gnade für Sozialhilfe-Empfänger

Das Landgericht Berlin (526 QS 186/06) hat am 10.07.2006 beschlossen, daß auch Sozialhilfe-Empfänger zur Zahlung von Geldbußen verpflichtet seien. In dem Beschluß heißt es:

Der Beschwerdeführer verkennt, dass die mit dem Bussgeldbescheid festgesetzte Geldbusse keine übliche Geldschuld ist. Der Staat braucht sie nicht wie ein gewöhnlicher Gläubiger beizutreiben. Vielmehr wird vom Betroffenen eine persönliche Leistung verlangt, die seine Mitwirkung erfordert. Dies ergibt sich aus dem Wesen der Geldbusse, die darauf gerichtet ist, den Betroffenen künftig zur Einhaltung der Rechtsordnung anzuhalten. Aus gegebenem Anlass weist die Kammer den Beschwerdeführer weiterhin daraufhin, dass nach zutreffender obergerichtlicher Rechtsprechung des Kammergerichts grundsätzlich auch ALG-II- bzw. Sozialhilfebezieher verpflichtet sind, Geldstrafen und -bussen zu bezahlen. Dies gilt auch für Personen, die die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Einen „Freibrief“ für arme Menschen zur folgenlosen Begehung von Ordnungswidrigkeiten gibt es nicht.

Schade eigentlich. Oder? Dann hilft eben nur, einen Antrag auf Ratenzahlung zu stellen und die Geldbuße abzustottern.

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Iss langsam

meint die taz.

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Tretender Polizist

Polizist unter Verdacht

Ein Polizeibeamter soll gestern Abend um 21 Uhr in der Prenzlauer Allee in Pankow während der Demonstration zum Thema „Nazistrukturen aufdecken und bekämpfen” einem 22-jährigen Versammlungsteilnehmer in den Bauch getreten haben, so dass dieser kurzfristig bewusstlos wurde. Zuvor hatte es wohl eine Rangelei zwischen Polizisten und Versammlungsteilnehmern gegeben wodurch der Mann zu Boden fiel und sich eine Kopfplatzwunde zuzog. Anschließend soll ein noch nicht bekannter Polizist dem 22-Jährigen mit dem Fuß in den Bauch getreten haben. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet und das Landeskriminalamt hat die Ermittlungen übernommen.

Qelle: meinberlin.de

Das könnte unangenehm werden für den Polizeibeamten. Bei einer Verurteilung wegen gefährliche Körperverletzung im Amt beginnt der Strafrahmen bei sechs Monaten. Ab 12 Monaten Freiheitsstrafe wird der Beamte unter Verlust sämtlicher Pensionsansprüche aus dem Dienst entlassen. Es ist nicht wirklich klug, mit dem beschuhten Fuß anderen Leuten in den Bauch zu treten.

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Das ist etwas faul

schreibt die taz über Bayerische Döner. Ich bin gespannt, wann es Kreuzberg erwischt. Das gibt ein großes Geschrei.

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Flotter Auszug aus Handelsregister

Ich brauchte sehr dringend einen Auszug aus dem Handelsregister in Hagen. Das stellt eine zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei wohl kaum vor Probleme. Wohl aber eine Kanzlei, die sich überwiegend von Straftaten ernährt. (Den Straftaten anderer latürnich! ;-))

Deswegen war ich erstaunt, über Google an die Intertimer GmbH geraten zu sein, die mir binnen weniger als eine Stunde per eMail den erwünschten Registerauszug schickte. In meiner Danke-Schön-eMail habe ich noch nach einer Rechnung gefragt, die dann Minuten später hier eintrudelte.

Das nenne ich einen Super-Service! Deswegen mache ich hier im Blog auch mal Werbung für die Adresse http://handelsregisterauszug-online.de.

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