Eine weitere Runde in der Auseinandersetzung mit den Westerwäldern ist entschieden.
Das Landgericht Berlin hatte im April 2006 zu meinen Gunsten eine Einstweilige Verfügung gegen 1 & 1 erlassen, weil der Laden wegen einer zivilrechtlichen Meinungsverschiedenheit und einer bestrittenen offenen Forderung in Höhe von rund 40,00 Euro ein paar meiner Domains, unter anderem auch die von www.vier-strafverteidger.de vom Netz getrennt hat.
Zunächst kam das Unternehmen aus Montabaur der Verfügung nach, ein paar Tage später waren die Domains aber schon wieder offline. Ich habe daraufhin die Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen 1 & 1 beantragt. Das gefiel den Herrschaften aus WW aber nun gar nicht, sie hielten dagegen und das Landgericht setze einen Termin zur mündlichen Verhandlung fest. Wortreich (aber m.E. substanzlos) hat 1 & 1 auch Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung eingelegt.
Zwischenzeitlich habe ich die Konten des Unternehmens mit einem Zahlungsverbot belegt. Man hat mir daraufhin erst einmal einen Großteil der festgesetzen Verfahrenskosten – gut 500,00 Euro – überwiesen. :-)
Dann bin ich mit meinen Domains zu einem seriösen und zuverlässigen Anbieter umgezogen und habe den Rechtsstreit vor dem Landgericht für erledigt erklärt. Damit war dann nur die Frage offen, wer denn die (weiteren) Kosten zu tragen hat. Auch in diesem Zusammenhang haben die Bevollmächtigten reichlich Papier vernichtet.
Über die Kosten hat nun das Landgericht Berlin mit Beschluß vom 21.10.06 entschieden: 1 & 1 zahlt auch das noch. :-)
Jetzt werden wir gemütlich die Kostenfestsetzung beantragen und den Westerwäldern erneut an die Konten gehen, wenn nicht fristgerecht – und bis auf den letzten Cent – gezahlt wird. Oder die versuchen’s weiter mit einem (sicherlich ausführlich begründeten) Rechtsmittel gegen den Beschluß … ich werde dann berichten.
Nä, watt habbich mich über diesen Laden geärgert! Und andere (Anwälte) auch. Jetzt geht es mir besser. :-) Ich hoffe, daß die hier veröffentlichte Entscheidung des Landgerichts auch in den anderen noch anhängigen Verfahren hilfreich ist.
… und das alles nur, weil 1 & 1 nicht auf 40,00 Euro verzichten wollte. Naja, die Montabauern werden wissen, warum …
Ich habe die Beiträge über 1&1 mit Genuss verfolgt. Selbst bei diesem Anbieter, macht man so seine eigenen Erfahrungen und wenn man die einschlägigen Foren ließt, dann auch dort. Aber das ist natürlich etwas falsch gewichtet, wenn man in Betracht zieht, dass die zufriedenen Kunden nicht den Weg in solche Foren finden. Immer wieder geht es um „kleine Beträge“, für die ein Nicht-Anwalt, der die Erfolgsaussichten meist noch weniger einschätzen kann, kaum vor Gericht ziehen würde, wenn er kein Streithansel ist. Für den Betroffenen reichen die Beträge aber aus, um sich sehr aufzuregen und das Monatsbudget für Süßigkeiten drastisch zu kürzen,während sich 1&1 über das zusätzliche Portogeld sicher freuen dürfte.
Das geht aber schnell beim Landgericht Berlin. Besuchen Sie doch mal die Seite „http://myblog.de/marva“. Dort geht es auch um eine Zwangsvollsteckungssache, und zwar in Bayern.
Hi, also ich habe bislang die Geschichte mit 1&1 sehr aufmerksam verfolgt und musste mehrmals schmunzeln. :) Was ich jedoch nicht ganz verstehe, was an Strato „besser“ sein soll? Ausgehend von den ganzen Forenthreads die es ja zu hauf gibt. Insofern würde ich beide „Vereine“ durchaus in einem „Topf“ werfen. Aber wie immer nur „imho“ :)
Nachtrag: ist noch früh am morgen, bezog sich nur auf die .info-Adresse, sorry :)