Monatsarchive: November 2006

Ich bin abgemahnt worden …

… bedeutet dieses Emoticon

§:=(..

laut www.abkuerzungen.de

kanzlei-hoenig.info grüßt das parteibuch und liefert vorsorglich schon mal das hier:

:=))))))))))))

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Nicht klug

Der Mandant fährt mit einem Auto – amerikanischer Bauart, so ein Mittelding zwischen 30-Tonner und Schienenbus – von dem Tankstellengelände. Und zwar durch die Einfahrt, bei der die Ausfahrt nicht gestattet ist.

Es kommt ihm ein Herr mit Hut, der Wackeldackel und die gehäkelte Klopapiermütze auf der Heckablage, in seinem Hyundai-Kleinstauto entgegen. Nennen wir ihn einfach mal Schulz T. Der Behütete plustert sich auf, weist den Trucker darauf hin: „In diese Richtung dürfen Sie nicht fahren!“ und stellt sich mit seinem Matchbox-Teil der Lokomotive den Weg.

Man diskutiert ein wenig, tauscht ein paar Nettigkeiten aus und dann heißt es weiter im Protokoll der von dem Dackelhalter gerufenen Polizei:

Der Fahrer des Truck sagte zu Schuiz T.: „Halt deine Fresse, sonst schlag ich dir deine letzten Zähne auch noch raus.“ Des weiteren griff der LKW-Fahrer durch die offen stehende Scheibe der Fahrertiir in den Innenraum des PKW von Schulz T. und packte ihm am Hals. Der Schulz T. erlitt dadurch keine körperlichen Schäden. Anschließend stieg der Fahrer wieder in den Truck und fuhr nach Angaben des Schulz in Richtung L.

Die Polizei braucht keine Ringfahndung zu machen, um den Big Block zu finden und den Fahrer zur Rede zu stellen. Das Problem, das meinen Mandanten nun etwas länger beschäftigen wird, besteht in Folgendem: Von den 23 Vorstrafen im Bundeszentralregister beziehen sich Stücker 8 auf „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Für die letzte Tat hat er sich eine Freiheitsstrafe gefangen, die zur Bewährung ausgesetzt war. Der oben beschriebene show down auf der Tanke fiel in die letzten Wochen der Bewährungszeit. Ach so: Eine Fahrerlaubnis hat der Mandant auch nicht …

Manchmal wäre es einfach besser, eine Tüte Beruhigungsmittel dabei zu haben. Egal, was für eine Tüte …

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Diese eMail ist vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt …

Solch einen Unsinn liest man oft unter eMails, die von Rechtsanwälten, Steuerberatern und sonstigen Juristen versandt werden. Wenn man diese „eMail-Lese-Bedingungen“ zur Kenntnis nimmt, hat man die komplette eMail ohnehin schon gelesen. Was soll dann also noch das Verbot einer „unberechtigten Lektüre“?! Diese Art von Footer nützt also genauso viel wie Kaugummikauen beim Lösen von Mathematikaufgaben.

Ganz toll sind solche Fußzeilen übrigens auch, wenn die eMail mit dem gewaltigen Footer an Mailinglisten verschickt werden und dort von hunderten Lesern zur Kenntnis genommen werden. „Diese eMail ist vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt …“ Hallo?! Geht‘ noch, liebe Kollegen? Nachdenken vor dem Mausklicken!

Mittlerweile liest man dieses Zeug aber nicht nur in deutscher, sondern – bei ganz wichtigen Absendern oder solchen, die sich dafür halten – auch noch in englischer Sprache.

Den Vogel abgeschossen – jedenfalls für meinen Geschmack – hat ein Kollege aus Börgerende (wo auch immer dieses Kaff Städtchen liegen mag): Deutscher Unsinn, übersetzt ins Englische und ins Spanische:

Diese Mitteilung ist ausschließlich für den beabsichtigten Empfänger bestimmt. Sie kann vertrauliche Informationen enthalten, die dem Schutz des Gesetzes unterfallen. Jede/r unberechtigte Lektüre, Gebrauch, Veröffentlichung oder Weitergabe ist untersagt. Sollten Sie nicht der beabsichtigte Empfänger sein, so unterrichten Sie uns bitte umgehend über Telefon: +49 (0) *** oder per Telefax +49 (0) *** oder per eMail: ***@t-online.de und vernichten Sie diese Mitteilung einschließlich aller Anlagen und angefertigten Kopien.

This message ist for the sole use of the intended recipient(s) and may contain confidential information which are legally privileged. Any unauthorized review, use, disclosure or distribution is prohibited. If you are not the intended recipient, please inform us immediatly via telephone:
+49 (0) *** or via telefax: +49 (0) *** or via eMail: ***@t-online.de and destroy this message including all enclosures an copies thereof.

El mensaje contenido en este eMail y/o los documentos a él acompañados pueden contener información privilegiada y confidencial. Cualquier uso no autorizado, copia o distribución se encuentra estrictamente prohibido. Si usted ha recibido este eMail o copia por error, por favor dé aviso a Rechtsanwelt (abogado en Alemania) & Fachanwalt für Strafrecht (abogado penalista en Alemania) *** en Börgerende cerca de Rostock / Alemania por teléfono +49 (0) *** o por telefax +49 (0) *** o por eMail: ***@t-online.de; además le rogamos de destruir este eMail. ¡Muchas Gracias!

Ok, der von mir zitierte Verwender kann es ja nicht wissen, ist er doch nur ein Fachanwalt für Strafrecht. :-)

Hasta la vista, baby!

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Das ist doch nicht wahr, oder?

Ich glaub’s einfach, was da in der Netzzeitung steht:

Finanzamt darf für Beratung Geld verlangen

Finanzämter dürfen für verbindliche Auskünfte an Steuerpflichtige eine Gebühr erheben. […] In der Begründung zur Einführung einer Gebührenpflicht heiße es, dass auf Grund der Kompliziertheit des Steuerrechts auch mit einer steigenden Zahl von Anträgen zu rechnen sei. Dies wiederum führe zu einem erheblich höheren Arbeitsaufwand in der Verwaltung. Zudem handele es sich um eine Dienstleistung, die Erhebung einer Gebühr sei deshalb rechtens.

Erst werden Steuer-Gesetze erlassen, die selbst Richter am Finanzgericht nicht verstehen, geschweige denn anwenden können. Dann sind die Kosten für die Steuerberatung nicht mehr absetzbar. Und wenn man sich dann an die Finanz-Behörde wendet, um eine saubere Steuererklärung abgeben zu können, muß man dafür auch noch zahlen.

Ich fass‘ es einfach nicht!

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Ostbullen gegen Kanaken

„Geh dahin wo, du herkommst, du hast in Deutschland nichts zu suchen, Kanake.“

lautet das Zitat der einen Seite durch Anna Reiman in ihrem Beitrag „Kiez-Keilerei – schwere Vorwürfe gegen Polizei“ auf SPON.

Was wollen die Scheiß-Ostbullen hier, die sind kürzer als wir in der BRD und sagen uns, wir sollen wieder in die Türkei gehen?

zitiert sie auf SPON in ihrem Beitrag „Eskalation im Kiez – Krawalle alarmieren Polizei“ die andere Seite.

Die Kiez-Bewohner behaupten, die Polizei habe mit rassistischen Sprüchen provoziert – die Beamten erklären, sie seien beleidigt und bedroht worden.

Auch das obige Zitat stammt aus den Beiträgen auf SPON.

Ganz anders hört sich der Bericht der taz über den Zoff im Wrangelkiez an:

Die erste Darstellung seiner Pressestelle, „eine Ansammlung von 80 bis 100 Jugendlichen“ sei „massiv gegen Polizeibeamte vorgegangen“, hat Polizeipräsident Dieter Glietsch gestern korrigiert. Lediglich „einzelne Personen“ seien gewalttätig geworden. Einer der beteiligten Jugendlichen hatte nach dem Vorfall gegenüber der Presse berichtet, die 12-Jährigen seien wie Terroristen behandelt und mit Handschellen gegen eine Wand gestellt worden. „Geh doch zurück in dein Land“, hätten die Polizisten auf seinen Protest erwidert. Laut Glietsch hat das Landeskriminalamt wegen der Rassismusvorwürfe ein Ermittlungsverfahren gegen die Beamten eingeleitet.

Was denn nun?

Die Schlägerei von Kreuzberg – und was wirklich geschah.

weiß nur die BZ

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Kanzlerin und Vizekanzler in der Wanne

Die Wanne im „Märkischen Sonntag„:

Die Gespräche zur Gesundheitsreform werden fortgesetzt.

Nachdem bei den internen Koalitions-Gesprächen über eine Gesundheitsreform jeder einzelne Ministerpräsident und die teilnehmenden Fachbeamten ihre ganz individuellen, völlig unterschiedlichen Vorstellungen ins Gespräch einbrachten, haben Kanzlerin und Vizekanzler sich seit drei Tagen in ihren Campingwagen zurückgezogen. In zehn heftigen Mau-Mau-Runden wollen sie – abgeschottet vom Berliner Medienrummel – ermitteln, welcher Vorschlag sich nun durchsetzen soll.

Wozu so ’ne Wanne alles gut ist. ;-)

Märkischer Sonntag

Danke an Sandra K. und Ihre Oma für den Zeitungs-Ausschnitt

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12-Jährige und die Solidarität im Wrangelkiez

Mit zwei Bengels auf dem Wrangelkiez im tiefsten Kreuzberg hatte die Berliner Polizei ein wenig Mühen:

Eine Ansammlung von 80 bis 100 Jugendlichen ging gestern massiv gegen Polizeibeamte vor, die zwei Tatverdächtige zu einer versuchten Raubtat festnehmen wollten. Die Polizei war alarmiert worden, weil gegen 16 Uhr 20 in der Wrangelstraße in Kreuzberg vier Personen einen 15-Jährigen berauben wollten. Er erhielt Schläge, konnte aber seinen MP3-Player festhalten. Bei der Absuche der Umgebung stellten die Polizisten kurze Zeit später zwei Zwölfjährige aus einer Gruppe von fünf Jugendlichen als Tatverdächtige fest. Plötzlich tauchten 80 bis 100 Personen auf und bedrängten die Beamten. Die Polizisten forderten Verstärkung an. Ein 23-Jähriger versuchte, den Abtransport der beiden Kinder durch Öffnen der Fahrzeugtür und Tritte gegen den Funkstreifenwagen zu verhindern. Bei seiner Festnahme leistete er Widerstand. Unbekannt gebliebene Täter schlugen ebenfalls auf die Beamten ein. Nach Abtransport der drei Personen beruhigte sich die Situation. Zwei Beamte wurden verletzt, einer von ihnen musste vom Dienst abtreten. Die Zwölfjährigen wurden den Eltern übergeben, der 23-Jährige nach Personalienfeststellung entlassen.

Quelle: Polizeiticker auf berlin.de

So geht’s ja nun nicht. Was hat die Polizei denn auch im Wrangelkiez verloren? Soll sie doch da weg bleiben, dann passiert Ihnen auch nichts. Solche kleinen Räubereien regeln die Familien dort doch unter sich.

Oder?

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Handgemalter Stadtplan statt GPS

Damit der Fahrer der Wanne im Ernstfall wußte, wo er hin und her fahren mußte, hat ihm ein freundlicher Mensch (das kann eigentlich nur ein Polizeibeamter gewesen sein ;-)) einen Stadtplan gemalt. (GPS und Routenplaner kamen erst später auf den Markt.)

Kreuzbergplan

Das gute Stück war an die Sonnenblende der Windschutzscheibe auf der Fahrerseite in dem „GruKaWe“ geklebt.

Jetzt weiß ich auch, warum die Wanne durch SO36 fährt, ohne daß sie gelenkt werden muß. Sie kennt den Weg allein. ;-)

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Die Schwaben

Die taz fordert:

Wieder muss ein Volksstamm dringend aus der Bundesrepublik ausgebürgert werden.

und warnt:

Über die phonetische und gedankliche Nähe der Begriffe „Häuslebauer“ und „Hisbollah“ sollten wir also ziemlich gründlich nachdenken, bevor die Schwaben die Macht in Berlin ergreifen (Obacht! Kreuzberg haben sie mit den Türken schon unter sich aufgeteilt!),

Wo er Recht hat, der Autor, hat er Recht: Selbst unsere Kanzlei ist keine vollständig Schwaben-freie Zone mehr.

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Besonderer Fahrpreis

Zwischen Berlin und Dessau fährt ein Konkurrenz-Unternehmen zur Deutschen Bahn AG. Aber zum „besonderen Fahrpreis“:

Besonderer Fahrpreis

Modernes und sauberes Zugmaterial, freundlicher Lokführer (grüßt fröhlich) und höflicher Fahrkarten-Verkäufer, Imbiss wird am Sitzplatz serviert – auch in der „zweiten“ Klasse (es gibt keine „erste“). Fahrtzeit 1:24 h). Das ist schon einen besonderen Fahrpreis wert. 10 Euro, um genau zu sein.

Die Bahn nimmt bis zu 30,00 Euro (1 x umsteigen, Fahrtzeit 1:28 h). Es gibt billigere Bahntickets – mit Fahrtzeiten bis zu 2:28 h. In der zweiten Klasse.

Und wenn man sich den Fahrplan anschaut, sieht man auch dort, daß die Bahn gern versucht, die Fahrgäste nicht wirklich zu informieren:

Fahrplan
Auch bei den anderen Staats-Unternehmungen (Post, Telekom) sieht man’s: Die neuen sind preiswerter (nicht billiger) und besser. Und das setzt sich durch. Auch bei der Bahn.

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