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Monatsarchive: Dezember 2006
Straßenraub in Kanzlei-Nähe
Ein 15-jähriger Neuköllner Handtaschenräuber ist in der vergangenen Nacht nach einem vollendeten und einem versuchten Raub festgenommen worden.
Gegen 23 Uhr 35 hatte er am Paul-Lincke-Ufer in Kreuzberg einer 43-Jährigen aus demselben Stadtteil eine Einkaufstüte entrissen. Zehn Minuten später versuchte er, in der Liberdastraße in Neukölln einer 24-Jährigen die Handtasche zu entreißen, scheiterte jedoch an der Gegenwehr seines Opfers und flüchtete ohne Beute. Zivilbeamte des Polizeiabschnitts 54 waren auf diese Tat aufmerksam geworden, nahmen den Flüchtenden nach kurzer Verfolgung fest und überstellten ihn der Kriminalpolizei. Beide Frauen blieben unverletzt.
Quelle: Polizeiticker auf berlin.de
Verdammt nah dran …
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Idylle
Eigentlich viel zu schade, um dort ein Gericht unterzubringen:
(Danke an Helga für das Photo)
Geschützt: Ratten und Schmeißfliegen
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Kanzlei-Mopped eingewintert
Damit es der Kati nicht zu kalt wird, hat sie gestern ein warmes Plätzchen zum Überwintern bekommen.
Nun erfreut sie dort täglich das Kanzleiteam und die Postboten. Ist doch auch ein feiner Job für’n Mopped. ;-)
Luftsteuer war Luftnummer
VGH München: Luftsteuer für Balkone ist rechtswidrig
Die von der Landeshauptstadt München erhobene Sondernutzungsgebühr („Luftsteuer“) für Balkone, die in den öffentlichen Straßenraum ragen, ist rechtswidrig. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden. Die Heranziehung eines einzelnen Wohnungseigentümers als Gesamtschuldner von Sondernutzungsgebühren, die die gesamte Wohnanlage betreffen, bedürfe wegen des damit verbundenen Eingriffs in Freiheits- und Eigentumsgrundrechte einer besonderen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, an der es fehle (Urteil vom 22.11.2006, Az.: 8 BV 05.1918).
Quelle: Beck Aktuell
Ich verstehe ja nun nichts vom Verwaltungsrecht. Aber daß sich der Verwaltungsgerichtshof mit dieser Sache auseinander setzen mußte, zeigt mir, daß da irgendwelche Leute wirklich ernsthaft daran geglaubt haben, aus … Luft Geld zu machen. Ich wundere mich nicht mehr, wenn auch die andere Seite gute Ideen hat, sich dem staatlichen Geldeinsammeln zu entziehen. Und drücke ihr schon fast die Daumen, daß man sie nicht erwischt.
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Kein Abzug „neu für alt“ beim Helm
Eine erfreuliche Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf getroffen:
Ein Motorradfahrer hat einen Anspruch auf die Kosten für die Neuanschaffung seines Schutzhelms, wenn der Helm bei einem Unfall einer mechanischen Belastung ausgesetzt war, da verborgene Mängel des Helms als Folge dieser Belastung nicht auszuschließen sind. Ein Abzug „neu für alt“ ist nicht vorzunehmen.
Aus den Gründen:
Dass der Motorradhelm des K1. [Anmerkung des Verfassers: des Motorradfahrers] infolge des Unfalls aus Sicherheitsgründen nicht mehr genutzt werden kann, ergibt sich unabhängig davon, ob eine äußerliche Beschädigung des Helms feststellbar ist, aus dem Umstand, dass der K1. gestürzt ist und […] unter anderem mit dem Helm gegen einen Bogenpoller vor der Feuerwehreinfahrt gestoßen ist. Da als Folge dieser mechanischen Belastung des Helms verborgene Mängel nicht auszuschließen sind, muss der Helm ausgetauscht werden (Senat, Urt. V. 25. 4. 2005, Az. 1 U 195104; Urt. V. 16. 2. 2004, Az. 1 U 151103). Zudem ist auch glaubhaft, dass durch den Sturz des K1. das Visier des Helms beschädigt worden ist. […] Danach kann er […] den Nettopreis für die Neuanschaffung ‚eines vergleichbaren Motorradhelms mit vergleichbarem Visier beanspruchen. […]
Nach der Rechtsprechung des Senats findet ein Abzug „neu für alt“ bei einem aus Sicherheitsgründen auszutauschenden Sturzhelm bzw. Visier nicht statt (Senat, Urt. V. 1. 10.2001, Az. 1 U 15/01).
OLG Düsseldorf, Urt. v. 20. 2. 2006 (Az: I U 137/05),
veröffentlicht in NZV 2006, Heft 8, S. 415
Eine weitere Entscheidung, die den Versicherern – zumindest im Düsseldorfer Sprengel – mit Erfolg entgegen gehalten werden kann.
Wanne defekt
Eigentlich war es wieder mal an der Zeit für eine Rundfahrt. Nach zwei Wochen Parken vor dem Cafè Müm hatte sich allerdings die Starter-Batterie verabschiedet: Null Spannung. Ärgerlich war dabei, daß der Zündschlüssel sich ohne Strom nicht mehr aus dem Zündschloß entfernen ließ. Und dann war da noch das Problem, daß in dem Ding regelmäßig 24 statt der sonst üblichen 12 Volt werkeln.
Deswegen gibt es heute auch nur ein Foto eines Parallel-Modells – allerdings mitten aus einem Einsatz:
Gruß an Herbert H. aus S., der das Bild vor 30 Jahren mit Wasserfarben ausgemalt hat.
Versteigerung anwaltlicher Dienstleistung
Hier sucht ein Unternehmen einen Anwalt, der für möglichst kleines Geld das Mahnwesen betreibt.
Rechtsanwalt Thomas Reck, seines Zeichens advocatus ravioli, beschreibt das Phänomen etwas genauer.
Ich warte nun auf die erste Anfrage eines Beschuldigten, der für kleines Geld einen Verteidiger sucht.
Effektiver Diebstahlschutz für Zweiräder
Andreas Borutta – Eine Empfehlung für Kreatives Makeup:
Schutzbleche
Mit der Feile einige Kerben in den Rändern feilen. Dann die Schutzbleche weiß streichen. Die Naht seines Kopfkissens etwas eröffnen, eine Handvoll Federn entnehmen und sie in die feuchte Farbe einbetten. Kopfkissen zunähen. Ich garantiere eine ruhigeren Schlaf, wenn das Rad in Großstädten nachts auf dem Bürgersteig steht.
Das gilt für Fahrräder.
Diebstahl-gesicherte Moppeds sehen so aus:
Quelle: ratbike.org
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