Absprachefehler

Laut Pressemeldung des Polizeipräsidenten Berlin vom 4.1.06 ist es zu einer

Fehlentlassung eines Straftäters aus der Gefangenensammelstelle Süd – West

gekommen.

Aufgrund eines Absprachefehlers ist am 1. Januar 2006 um 9 Uhr 15 ein wegen räuberischen Diebstahls festgenommener Straftäter aus der Gefangenensammelstelle Süd – West fälschlicherweise entlassen worden. Die Ermittlungen, wie es zu dem Vorfall kommen konnte, dauern an.

Einmal abgesehen von der Häme, die ein solches Ereignis hervorruft: Wenn jemand am 1.1.06 verhaftet und dann der GeSa zugeführt wurde, ist nicht davon auszugehen, daß er bereits rechtskräftig verurteilt wurde, als der „Absprachefehler“ zu seiner vorzeitigen Erlassung am 4.1.06 führte. Und solange jemand nicht rechtskräftig verurteilt wurde, gilt er – jedenfalls nach der Europäischen Menscherechtskonvention (EMRK) – als unschuldig. Ich hätte daher lieber von einem „Verdacht auf einen räuberischen Diebstahl“ und von einem „dringend Verdächtigen“ gelesen. Polizisten sind keine Richter. Sie haben kein Recht dazu, Vor-Urteile zu fällen.

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Eine Antwort auf Absprachefehler

  1. 1

    Wegen Fluchtgefahr entlassen…

    Bei dem Kollegen Hoenig aus Berlin ist zu lesen, dass am 04.01.2006 aus der Gefangenenstelle Süd-West in Berlin ein Beschuldigter wegen eines Absprachefehlers entlassen worden sei, eine gewisse Häme kann auch ich nicht leugnen. Der Kollege bemäng…