Um ein wenig Schwung in die Sache zu bekommen und um die schleppende Bearbeitung einer Strafsache zu beschleunigen, habe ich Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben. Daraufhin bekomme ich folgende Nachricht von der Dienstaufsicht:
Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gibt mir keine Veranlassung, die Sachbehandlung durch die Staatsanwaltschaft zu beanstanden.
1. Die erforderlichen Ermittlungen sind entgegen Ihrer Annahme in Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde vom 23. März 2006 zeitnah durchgeführt worden. So hat der Zeuge schon in einem Vermerk vom 26. März 2004, also kurz nach Anzeigeerstattung, niedergelegt, keine genauen Erinnerungen mehr an den Inhalt der Aussagen der beiden Beschuldigten zu haben. Die Ermittlungen wurden auch im Übrigen mit der gebotenen Zügigkeit geführt. Verzögert hat sich lediglich die abschließende Bearbeitung durch die Staatsanwaltschaft.
Nach nachvollziehbarer Darlegung der Dezernentin war ihr infolge einer erheblichen arbeitsmäßigen Belastung ein früherer Verfahrensabschluss nicht möglich. Sie habe zunächst noch ältere Verfahren und solche von höherer Priorität vorrangig in die Bearbeitung genommen.
2. Dass Ihre Sachstandsanfrage vom 14. September 2005 nicht beantwortet worden ist, beruht nach Angaben der Dezernentin auf einem Versehen, zumal das Verfahren zu dieser Zeit nur vertretungsweise bearbeitet worden ist. Ihre weitere Sachstandsanfrage vom 7. November 2005 ist zunächst aus nicht ersichtlichen Gründen an das Amtsgericht weitergeleitet worden. Wann diese zu den Akten gelangt ist, lässt sich nicht ersehen, ebensowenig, ob Ihr Schreiben überhaupt der Dezernentin vorgelegt worden ist. Ihre dritte Sachstandsanfrage vom 23. Februar 2006 ist der zuständigen Dezernentin am 2. März 2006 zur Kenntnis gelangt, worauf diese die abschließende Verfügung gefertigt hat.
Ich vermag daher Ihren Dienstaufsichtsbeschwerden nicht zu entsprechen.
Nur nebenbei: Es ging um ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeibeamte.
Wen wundert’s wirklich ???
Ich denke, dass man den Mut haben muss, auszusprechen, dass diese Entscheidung ein unglaublicher Beweis für die deutschlandweite Klimaentwicklung ist: Und hier wachsen doch Bananen, reif, gelb, beinahe saftig!
Auch ich habe zwei Dienstaufsichtsbeschwerden beim Bayerischen Innenminister Dr. Beckstein gegen einen Polizisten eingereicht, der ohne Gewerbeschein fast fuenf Jahre unsere Eigentumswohnung verwaltet hat und nebenbei die 120 000,– DM Gemeinschaftsvermoegen auf sein Privatkonto transferiert hat. Dr. Beckstein und der Bayerische Landtag behaupteten, der Polizeibeamte habe eine genehmigte Nebentaetigkeit, die man ihm nicht versagen werde. Der Polizist hat die Gelder im Jahr 2001 vom Konto abgehoben, was er damit getan hat, ist unbekannt. Jedenfalls fehlen den Eigentuemern noch enorme Summen. Dreist arbeitete der Polizist als „Hausverwalter“ weiter, obwohl ihm das Landgericht dies untersagt hatte. Aber der Amtsrichter, ein Freund, hatte ihm per Beschluss die Fremdgelder zugesagt. Übrigens gehoert der Beruf des Hausverwalters nicht zum Kanon der genehmigten Nebentaetigkeiten eines Beamten, geschweige denn eines Polizeibeamten. Steht der Polizist über dem Gesetz?
Ich habe als „Nicht“Jurist da einmal eine Grundsätzliche Frage. Sind die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft überhaupt an Termine oder Fristen gebunden? KL: